Ortsbeiräte – ein kommunalpolitisches Placebo?
„Beklagte Defizite beruhen auf politischen Unzulänglichkeiten, die auf politischer Ebene auch wirksam beseitigt werden können. Ortsbeiräte sind keineswegs ein Placebo, sondern eine bei richtiger Gestaltung hoch wirksame kommunalverfassungsrechtliche Institution."
Bürgermeister a.D. Ingo Endrick, Landkau, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
FAZ 26.01.2026
... „Welchen konkreten Stellenwert misst der Magistrat der Arbeit des Ortsbeirats bei, wenn einstimmige Beschlüsse, Prüfaufträge und Alternativvorschläge faktisch unbeachtet bleiben und Maßnahmen ohne vorherige Stellungnahme umgesetzt werden?“ ...
OP (19.03.2026) – Wandel, Wechsel, weiter so: Wer jetzt Marburgs Dörfer vertritt
OP Pressemeldung 30.04.2026 (ePaper)
Ortsbeirat wählt mit Peter Reckling den alten zum neuen Ortsvorsteher und behält Hofgut im Blick. … „achtsame
Blicke auf die Erweiterung der Reitsportanlage und das Hofgut“, „Fortsetzung der Gespräche am Runden Tisch …“, „begleiten von Görzhausen IV“ …
Dorfgemeinschaftsliste Dagobertshausen – der Ex-Ortsvorsteher steht an erster Stelle der Wahlliste, aber ist er auch die 1. Wahl?
Ein „Weiter so“ oder die Chance auf eine Neuausrichtung?
Neben gemeinsamen
Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Dorfgemeinschaft verfolgt die Liste nach eigenen Angaben Ziele rund um die weitere Entwicklung im und ums Hofgut, das Gewerbegebiet Görzhausen IV – wo
vor möglichen Firmenansiedelungen erst ein großer Freiflächen-Solarpark entstehen soll –, Verkehrsbelastung sowie Sicherheit und Glasfaseranschlüsse.
Dem neuen Ortsbeirat ist mehr Erfolg und wirksames Handeln zu wünschen, als dem Vorherigem, der unter Führung des langjährigen
Ortsvorstehers, Peter Reckling auseinandergebrochen ist.
Nach dem Rücktritt von zwei Mitgliedern der Bürgerliste, der maßgeblich dem problematischen Führungsverhalten des Ex-Ortsvorstehers geschuldet ist, blieb nur noch die Auflösung des
Ortsbeirats, weil niemand mehr nachrücken wollte.
Bei der Neuaufstellung fällt auf: Die „Dorfgemeinschaftsliste“ tritt ohne Mitglieder vorangegangener Amtsperioden (insbes. früherer Stellvertreter) an. Nur der Ex-Ortsvorsteher will nicht loslassen und tritt mit überwiegend neuen Kandidatinnen und Kandidaten an. Es ist zu begrüßen, dass es eine beachtliche Zahl an Kandidierenden gibt. Anders als bei der Kommunalwahl 2021 hat die Dorfgemeinschaftsliste diesmal die Ziele und Schwerpunkte der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten nicht veröffentlicht.
Da es nur eine Wahl-Liste gibt, können max. 3 Stimmen frei auf sämtliche 8 Kandidierende der
Dorfgemeinschaftsliste verteilt werden (Personenwahl). Reckling steht an erster Stelle der Wahlliste. Sollte man ihn, der auf Listenplatz 1 steht, wiederwählen – womöglich mit allen 3
Stimmen, um ihn in eine aussichtsreiche Position für die Wahl des Ortsvorstehers bringen?
Ex-Ortsvorsteher steht an erster Stelle der Wahlliste – aber ist er auch 1. Wahl?
Wofür stand und wofür steht der Ex-Ortsvorsteher jenseits punktueller kritischer Bekundungen und Beschlüsse? Für wen setzt er sich konsequent ein? Was will er verhindern? Was hat er schon einmal verhindert?
„… ob ein Ortsbeirat ernst genommen, liege laut des Ex-Ortsvorstehers von Dagobertshausen zentral daran „wie hartnäckig man kämpft“. ...
P. Reckling, anlässlich der Debatte zur Ortsbeiräte-Expansion, OP vom 29.05.2025 "Für Bürgerbeteiligung oder Parteieinfluss? Marburg streitet über Ortsbeiräte-Expansion"
Die Bilanz zeigt eher Gegenteiliges. Die für die städtebauliche Entwicklung Dagobertshausens
maßgeblichen Beschlüsse des Ortsbeirats „versanden“ vielfach. Ergebnislos geblieben sind z.B. unzählige Beschlüsse zur Verkehrssicherheit insb. der Kinder in der Dagobertshäuser Str.,
mehrfache Beschlüsse gegen die Expansion von Hofgut und Reitsportanlage, Beschlüsse zum städtebaulichen Rahmenplan sowie gegen das Gewerbe- und
Industriegebiet Görzhausen IV.
Will er weiterhin - betont neutral - (z. B. „Runde Tische“) moderieren (lassen) oder die Interessen der örtlichen Bevölkerung (u.a. gegenüber den Gewerbebetrieben) proaktiv vertreten?
„Da gibt es ein individuell unterschiedliches Empfinden, ich selbst fühle mich nicht gestört. Im Übrigen ist die
Veranstaltung beim Ortsbeirat angemeldet worden und es werden auch Lärm-Messungen durchgeführt.“
P. Reckling, anlässlich der Lärmbelastung einer Großveranstaltung auf dem Hofgut, bestätigt in OP vom 23.06.2023, S. 4: Annäherungen in
Dagobertshausen
Die nunmehr in Aussicht gestellte „Kritische Begleitung der Wiederherstellung des Mengelhofes zu einem Boardinghouse u.ä.“ (s. Aushang im Glaskasten „Dorfgemeinschaftsliste zur Ortsbeiratswahl 2026“) findet sich hingegen auf der neuen Website als reiner Werbetext für die Gewerbebetriebe wieder: https://dagobertshausen.de/essen-und-feiern/ (Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Peter Reckling)
Ist er für oder gegen den Erhalt der dörflich geprägten Wohnstruktur - oder vertritt er in erster Linie, aufwändig geförderte „grüne“ Vorzeigeprojekte (IKEK, Carsharing, Radwege-Ausbau)?
„Zu der Scheune gab es nie unterschiedliche Meinungen im Dorf, sie war in einem katastrophalen Zustand, ist schon
jahrzehntelang unter dem Vorbesitzer vergammelt“.
P. Reckling, anlässlich der Erlaubnis des Magistrats zum rechtswidrigen Abriss der denkmalgeschützten Mengelhof-Scheune,
OP vom 28.05.2025 "Nach Abriss von Marburger Scheune: Politik diskutiert Denkmalschutz-Denkzettel"
Ist er für oder gegen die Expansion der Pharmaindustrie bis an die Grenzen von Dagobertshausen?
"Pharma-Industrie ist ja erst mal nichts Schlechtes“.
P. Reckling, anlässlich einer Informationsveranstaltung der BI Kein Görz-hausen IV – Stopp den Flächenverbrauch!
e.V.
Ein ablehnendes Votum des Ortsbeirats zu maßgeblichen Vorhaben der städtebaulichen Entwicklung von Dagobertshausen, das sowohl bei Görzhausen IV wie auch seit mehr als 10 Jahren in anderen Fällen von den Entscheidern der Stadt Marburg sowie den politisch verantwortlichen Akteuren des Stadtparlaments faktisch unbeachtet bleibt und nicht in die weiteren Entscheidungsprozesse einbezogen wird, reicht bei weitem nicht aus. Papier-Tiger-Beschlüsse und geschönte Protokolle verändern nichts – im Gegenteil!
Grundlegende personelle Neuaufstellung überfällig
Der Ortsbeirat in Dagobertshausen braucht eine grundlegende personelle Neuaufstellung. Dabei nimmt die Ortsvorsteherin bzw.
der Ortsvorsteher eine Schlüsselrolle ein.
Wie in der großen Politik stellt sich auch in Dagobertshausen die Frage, ob es nicht endlich an der Zeit ist, die Leitungsposition einer Frau zu übertragen.
Wir alle haben die Wahl. Aber die vermeintlich 1. Wahl ist nicht unbedingt die beste Wahl!
Daher unterstützen wir die in der Wahlliste ebenfalls hoch platzierte Bewerberin. Die Vorstellung, dass Dagobertshausen nach all den Jahrzehnten endlich einmal von einer engagierten Frau als Ortsvorsteherin vertreten sein könnte, wäre ein Lichtblick.
Der Ex-Ortsvorsteher von Dagobertshausen lässt sich in der örtlichen Presse mit wertenden und verallgemeinernden Kommentaren zitieren. Hierbei werden subjektiv gefärbte Ansichten
fälschlicherweise als Meinungsbild aller Dagobertshäuser Bürgerinnen und Bürger ausgegeben.
Der Ortsbeirat wird gehört, er macht Vorschläge, er fasst Beschlüsse, er stellt Anträge – aber was passiert danach? Inwieweit wird ein ablehnendes Votum eines Ortsbeirats ernst genommen, geprüft und in die weiteren Entscheidungsprozesse einbezogen? Die genauen Verfahrensschritte innerhalb der Stadtverwaltung erschließen sich nicht.
Mitglieder aller Ortsbeiräte haben bei einem Treffen ihre Unzufriedenheit über den Magistrat der Stadt Gießen zum Ausdruck gebracht. Als Problem wird angesehen, dass Beschlüsse der Beiräte sehr spät oder gar nicht beantwortet werden. So sei politische Arbeit in den Stadtteilen nur schwer möglich. ...
https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/ortsbeiraete-kritisieren-magistrat-92885072.html
hier: § 3, Abs. 4
Die Ortsbeiräte nehmen zu denjenigen Fragen Stellung, die ihnen von der Stadtverordneten-
versammlung und vom Magistrat vorgelegt werden. Die Frist für Stellungnahmen beträgt in der Regel sechs Wochen. Geht innerhalb dieses Zeitraumes keine Stellungnahme ein, so wird die Zustimmung
unterstellt. In eiligen Fällen kann die Frist abgekürzt werden. Auf die Abkürzung ist besonders hinzuweisen. Anträge
und Anregungen sind durch den Magistrat innerhalb von sechs Wochen zu beantworten, bzw. ist dem Ortsbeirat ein Zwischenbericht zu erteilen.
Im Febr. 2024 wird gegenüber dem Ortsvorsteher (OV) die Dringlichkeit erneuert, bei der Stadt nachzuhaken und klare Erwartungshaltung zu formulieren:
" ... Im Interesse einer ausgewogenen Stadtteilentwicklung von Leben/Wohnen und Gewerbe sollten wir besonderen Wert darauf legen, dass die Beschlüsse des Ortsbeirats Dagobertshausen angemessen gewürdigt und bearbeitet werden, wie es auch in der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Marburg (§ 3, Abs. 4) vorgesehen ist. Daher ist es wichtig, dass wir unsere diesbezüglichen Erwartungen als Ortsbeirat an den Magistrat und die Verwaltung – ggf. auch i.R. einer Beschlussvorlage in der nächsten OBR-Sitzung – auch in Schriftform deutlich bekräftigen. ..."
Resonanz des OV: Keine
E-Mail an Ortsvorsteher und Stellvertreter Verfahrensvorschlag Begleitinstrument 12/2023
Hintergrund: ausbleibende Reaktion bzw. nicht erkennbare Befassung des Magistrats und der Stadtverwaltung Marburg mit den Beschlüssen des
Ortsbeirats.
(GO Ortsbeiräte: Anträge und Anregungen sind durch den Magistrat innerhalb
von sechs Wochen zu beantworten,
bzw. ist dem Ortsbeirat ein Zwischenbericht zu erteilen.)
Infolge der unbefriedigenden Situation und Fülle an Baustellen schlägt Ortsbeirätin im Okt. 2023 (Begleit)instrument für Ortsbeiratsarbeit vor (bewährte Praxis anderer OBR).
Zielsetzung:
Ergebnis: Keine Resonanz, wird nicht als erforderlich erachtet!
Vergleichbares Muster:
E-Mail-Anfrage vom 22.03.2024 an Ortsvorsteher und Stellvertreter (blieb unbeantwortet!)
FAZIT / ZUSAMMENFASSUNG
Es ist äußerst beachtenswert, dass der Protokollentwurf vom 15.03.2024, dem sich der Ortsvorsteher und die Stadt Marburg mit Ausdauer von Mitte März bis Ende Mai gewidmet haben, eine derartige Bedeutung bzw. Beunruhigung ausgelöst hat.
In der Gesamtschau vermittelt sich der Eindruck, dass man sich vielfältiger Schein-Argumentationen incl. einer inszenierten Ortsbeiratssitzung nebst persönlicher Erklärung des Ortsvorstehers am 04.06. bedient hat, diesen Protokollentwurf nicht offiziell veröffentlicht zu sehen.
WG: Entwurf Protokoll OBR Sitzung 21.03.2023 Endfassung
Sehr geehrter Herr Reckling,
mit großem Erstaunen erfahre ich heute Morgen von Frau Göbel-Lehnert, dass Sie Herr Reckling in der gestrigen Sitzung des OBR behauptet haben sollen, dass Sie in Ihrer bisherigen Tätigkeit bisher nie Probleme in der Schrift- und Protokollführung des OBR - wie sie aktuell bestehen - gehabt hätten.
Meine unten angehängte Email an Sie sagt das genaue Gegenteil aus. Ihre "Eingriffe" hatten schon bei dem vorangegangenen Schriftführer für Unmut gesorgt.
Ich war mit Ihren schönfärberischen und die wahren Zusammenhänge verschleiernden Eingriffen in die Protokolle zu meiner Amtszeit nie einverstanden. Tatsächlich war dies mit ein Grund für meinen Rücktritt im letzten Jahr.
Ich freue mich, dass meine Nachfolgerin im OBR diese Praxis jetzt einmal konsequenter als ich es getan habe aufgreift und wünsche mir, dass Sie dies auch weiterhin so konsequent tun wird.
Im Übrigen hat mich der Bericht von Frau Göbel-Lehnert von der gestrigen Sitzung in meiner Haltung bestätigt, dass, solange Sie hier OV sind Herr Reckling, ich an diesen manipulativen Sitzungen des Ortsbeirats nicht mehr teilnehmen werde. Diese Position teile ich mit verschiedenen Nachbarn, mit denen ich über dieses Thema gesprochen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Rautenberg
Gründeberg 2
35041 Marburg
Tel.: 06421 983262
Handy: 01590 6059356
Email: [email protected]
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: [email protected] <[email protected]>
Gesendet: Dienstag, 28. März 2023 10:11
An: 'Peter Reckling' <[email protected]>; 'Mund' <[email protected]>
Betreff: WG: Entwurf Protokoll OBR Sitzung 21.03.2023 Endfassung
Liebe Kollegen,
wie bereits zuvor von mir zum Ausdruck gebracht wurde, habe ich die Zusammenarbeit auch bei diesem Protokoll eher als wenig konstruktiv erlebt.
Mit dem Ergebnis zu TOP 4 des Protokolls der OBR-Sitzung vom 21.03. bin ich nicht einverstanden. Hier fehlen wichtige Aussagen und Fakten (siehe hierzu auch meine Beiträge), die ein vollständiges und ausgewogenes Protokoll enthalten sollte. Mein Selbstverständnis als Schriftführer ist hier, dass wichtige Beiträge und Sachverhalte im Protokoll dokumentiert sein müssen und - aus welchen Gründen auch immer - nicht einfach weggelassen oder "harmonisiert" werden dürfen. Auch wäre m.E. bereits zu diesem Zeitpunkt und an dieser Stelle eine deutliche Positionierung des OBR erforderlich gewesen.
Für die Zukunft erwarte ich mir daher in meiner Funktion als Schriftführer mehr Eigenständigkeit und deutlich weniger Ingerenz von Ihrer Seite, Herr Reckling.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Thomas Rautenberg
Für Dagobertshausen soll mit Bürger*innenbeteiligung eine Rahmenplanung mit dem Ziel einer nachhaltigen Stadtteilentwicklung unter Einbezug der vom Runden Tisch bis Juni 2023 erarbeiteten Schwerpunkte bzw. der verschiedenen Planungsanforderungen erstellt werden und die künftige Entwicklung des Stadtteils leiten. ...
Weiterhin besteht seitens der Universitätsstadt Marburg die Absicht, in Ergänzung zum Gewerbegebiet Görzhäuser Hof eine optionale Erweiterungsfläche als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe in der Gemarkung Dagobertshausen in den Regionalplan aufnehmen zu lassen.
https://www.marburg.de/allris/vo020?VOLFDNR=1003041&refresh=false&TOLFDNR=1013011
In der Diskussion einigt sich der Runde Tisch dahingehend, dass ein städtebaulicher Plan die eigentliche Dorfmitte in den Blick nehmen und – neben den Ergebnissen der Umfrage "Wie wollen wir im Jahr 20230 in Dagobertshausen leben" und der beiden Dialogveranstaltungen – insbesondere folgende Schwerpunkte bearbeiten sollte:
E-Mail an Ortsvorsteher und Stellvertreter als Grundlage für internes Klärungsgespräch im Dez. 2023
Guten Morgen,
...
wie Sie sicherlich bemerkt haben, lege ich seit Beginn meiner Tätigkeit im Ortsbeirat einen großen Wert auf transparente, ziel- und ergebnisorientierte Arbeitsweisen und die Einhaltung von getroffenen Absprachen. Dies entspricht meiner Grundhaltung und meinem Selbstverständnis von Ortsbeiratsarbeit.
Leider haben derzeit verschiedene Anlässe zu Unstimmigkeiten in unserer Ortsbeiratsarbeit geführt, die ich für klärungsbedürftig halte. Hierzu gehören beispielsweise ausbleibende Antworten auf einige E-Mails, der von Ihnen über Bord geworfene Zeitplan zur Abstimmung des OBR-Beschlusses vom 07.11.2023 oder das Versäumnis, mich über den Termin der Ortsbegehung zur Verkehrssicherheit in der Dagobertshäuser Str. mit den städtischen Vertretern am 28.09.2023 und die Ergebnisse zu informieren. Ebenso irritierend finde ich die völlige Stagnation des Antrags auf eine städtebauliche Rahmenplanung für Dagobertshausen, obwohl diesem Vorhaben i.R. der Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches, einer pressewirksamen Veröffentlichung, der Ortsbeiratssitzung am 04.07.2023 und gegenüber der Bevölkerung ein sehr hoher Stellenwert beigemessen wurde.
Ich halte es daher für angebracht, dass wir die Arbeitsgrundlagen unserer Ortsbeiratsarbeit anhand von konkreten Beispielen etwas genauer klären. Dazu habe ich meine Vorstellungen bzw. Erwartungen an die Ortsbeiratsarbeit für die Dauer meiner Mitwirkung einmal aufgelistet, die ich Ihnen in der beigefügten Anlage zuleiten möchte. Mir ist eine Rückmeldung von Ihnen beiden sehr wichtig, ob Sie diese Arbeitsgrundlage aktiv mittragen können bzw. wollen oder ob Ihrerseits andere, divergierende Vorstellungen bestehen.
Einen Austausch im persönlichen Gespräch begrüße ich ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Göbel-Lehnert
Umsetzung der Ergebnisse: Keine Auswertung erfolgt
Beschluss des Ortsbeirats zu TOP 3 Sanierung Gesamtanlage Im Dorfe (Hof Mengel), hier: Nutzungsänderung von Hotel zum Boardinghouse/Tektur – 63 – Az: BTB 064/2023
Hessische Gemeindeordnung (HGO), hier: § 25 HGO Widerstreit der Interessen https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHEpP25
Auszug:
„(1) Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er 1. durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann,
…
Satz 1 gilt nicht, wenn jemand an der Entscheidung lediglich als Angehöriger einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe beteiligt ist, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden. …
...
(4) Wer annehmen muß, weder beratend noch entscheidend mitwirken zu dürfen, hat dies vorher dem Vorsitzenden des Organs oder Hilfsorgans, dem er angehört oder für das er die Tätigkeit ausübt, mitzuteilen. Wer an der Beratung und Entscheidung nicht teilnehmen darf, muß den Beratungsraum verlassen; dies gilt auch für die Entscheidung nach Abs. 3. …
...
(6) Beschlüsse, die unter Verletzung der Abs. 1 bis 4 gefaßt worden sind, sind unwirksam.“
Annahme eines Interessenkonflikts (§ 25 HGO Widerstreit der Interessen)
Zu einem aktuellen Fall liegt ein Urteil des VG Wiesbaden 04/2023 vor. Tenor: Der Kläger (Ortsbeiratsmitglied) sei zu Recht ausgeschlossen worden. „Es habe aufgrund einer drohenden Interessenkollision ein Mitwirkungsverbot nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vorgelegen. Hierfür genüge nach der HGO bereits der „böse Schein“ einer möglichen Befangenheit, eine tatsächlich vorliegende Befangenheit müsse nicht gegeben sein.“
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/annahme-eines-interessenkonflikts