Ortsbeiräte – ein kommunalpolitisches Placebo?

„Beklagte Defizite beruhen auf politischen Unzulänglichkeiten,  die auf politischer Ebene auch wirksam beseitigt werden können. Ortsbeiräte sind keineswegs ein Placebo, sondern eine bei richtiger Gestaltung hoch wirksame kommunalverfassungsrechtliche Institution." 

Bürgermeister a.D. Ingo Endrick, Landkau, Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Ortsbeirat Dagobertshausen

Auf dieser Seite finden Sie einige Einblicke in die Ortsbeiratsarbeit (z.B. Beschlüsse, Protokollangelegenheit incl. E-Mails des Vorgängers)  – bitte nach unten scrollen!


Amtliche Bekanntmachung (09.07.2024), hier: Auflösung des Ortsbeirates Dagobertshausen

https://www.marburg.de/portal/bekanntmachungen/wahl-zum-ortsbeirat-dagobertshausen-900011692-23001.html?rubrik=900000031


Hintergrund: Ortsbeirat Kommunalwahlen 2021

Die Bürger*innenliste erhielt mit 31% der abgegebenen Stimmen einen Sitz im Ortsbeirat. Zwei Sitze gingen an die Dorfgemeinschaftsliste.


Zum Ausgangspunkt (30.11.2020): Nach reiflicher Überlegung hat sich die Stadtteilinitiative (gegründet 2018) dazu entschieden, am 17.11. bzw. neu 09.12. wegen Wahlwiederholung auf einen

Kandidatenvorschlag bei der Aufstellung der Dorfgemeinschaftsliste zur Kommunalwahl am 14. März 2021 zu verzichten. Maßgebliche Gründe: amtierender Ortsbeirat hat im Vorfeld des 17.11.

kein Interesse an einer zukünftigen Einbindung von Mitgliedern der Stadtteilinitiative bekundet. Daher wird eine eigene Wähler-bzw. Kandidatenliste aufgestellt, die eine veränderte (neue) Ortsbeiratspolitik bzw. Programmatik befürwortet wie z.B. stärkere Bürgerbeteiligung, Transparenz, ausgewogene planvolle Stadtteilentwicklung mit Abwägung von Bürger- und Gewerbeinteressen

und klarem Fokus auf das Wohl der hier lebenden Mitbürger*innen.


Pressemeldungen



Gemeinsame Stellungnahme vom 08.07.2024 zum Rücktritt aus dem Ortsbeirat Dagobertshausen


Arbeitsgrundlagen der Ortsbeiratsarbeit – Erwartungen an die Zusammenarbeit bzw. für Weiterarbeit

E-Mail an Ortsvorsteher und Stellvertreter als Grundlage für internes Klärungsgespräch im Dez. 2023

 

Von: Ute Göbel-Lehnert <goebellehnert@iesy.net>

Betreff: Arbeitsgrundlagen/Vereinbarungen OBR Dagobertshausen

Datum: 13. November 2023 um 10:03:49 MEZ

An: Peter Reckling <peter.reckling@web.de>, Mund Philipp <philippe_mund@gmx.net>

 

Guten Morgen,

lieber Herr Reckling, lieber Herr Mund,

 

wie Sie sicherlich bemerkt haben, lege ich seit Beginn meiner Tätigkeit im Ortsbeirat einen großen Wert auf transparente, ziel- und ergebnisorientierte Arbeitsweisen und die Einhaltung von getroffenen Absprachen. Dies entspricht meiner Grundhaltung und meinem Selbstverständnis von Ortsbeiratsarbeit.
 

Leider haben derzeit verschiedene Anlässe zu Unstimmigkeiten in unserer Ortsbeiratsarbeit geführt, die ich für klärungsbedürftig halte. Hierzu gehören beispielsweise ausbleibende Antworten auf einige E-Mails, der von Ihnen über Bord geworfene Zeitplan zur Abstimmung des OBR-Beschlusses vom 07.11.2023 oder das Versäumnis, mich über den Termin der Ortsbegehung zur Verkehrssicherheit in der Dagobertshäuser Str. mit den städtischen Vertretern am 28.09.2023 und die Ergebnisse zu informieren. Ebenso irritierend finde ich die völlige Stagnation des Antrags auf eine städtebauliche Rahmenplanung für Dagobertshausen, obwohl diesem Vorhaben i.R. der Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches, einer pressewirksamen Veröffentlichung, der Ortsbeiratssitzung am 04.07.2023 und gegenüber der Bevölkerung ein sehr hoher Stellenwert beigemessen wurde. 

 

Ich halte es daher für angebracht, dass wir die Arbeitsgrundlagen unserer Ortsbeiratsarbeit anhand von konkreten Beispielen etwas genauer klären. Dazu habe ich meine Vorstellungen bzw. Erwartungen an die Ortsbeiratsarbeit für die Dauer meiner Mitwirkung einmal aufgelistet, die ich Ihnen in der beigefügten Anlage zuleiten möchte. Mir ist eine Rückmeldung von Ihnen beiden sehr wichtig, ob Sie diese Arbeitsgrundlage aktiv mittragen können bzw. wollen oder ob Ihrerseits andere, divergierende Vorstellungen bestehen.

 

Einen Austausch im persönlichen Gespräch begrüße ich ausdrücklich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ute Göbel-Lehnert

 




Beschlussfassungen des Ortsbeirats - was ist eigentlich aus den Beschlüssen geworden, wie ist der Status?

E-Mail an Ortsvorsteher und Stellvertreter Verfahrensvorschlag Begleitinstrument 12/2023

Hintergrund: ausbleibende Reaktion bzw. nicht erkennbare Befassung des Magistrats und der Stadtverwaltung Marburg mit den Beschlüssen des Ortsbeirats. 
(GO Ortsbeiräte: Anträge und Anregungen sind durch den Magistrat innerhalb von sechs Wochen zu beantworten, bzw. ist dem Ortsbeirat ein Zwischenbericht zu erteilen.)

  • Mehrfache Beschlüsse zur Verkehrssicherheit in der Dagobertshäuser Str.
  • Zweimalige Beschlussfassung Antrag städtebaulicher Rahmenplan (inzwischen von Stadtverordnetenversammlung unter völlig neuen Vorzeichen von Görzhausen IV beschlossen)
  • Beschlussfassung zum Bauantrag Große Trattoria, Dagobertshäuser Str. 6
  • Beschlussfassung zum Bauantrag Tektur Boardinghouse, Im Dorfe 7

Infolge der unbefriedigenden Situation und Fülle an Baustellen schlägt Ortsbeirätin im Okt. 2023 (Begleit)instrument für Ortsbeiratsarbeit vor (bewährte Praxis anderer OBR).

 

Zielsetzung:

  • (Eigen)Information des Ortsbeirats i.S. eines Gesamtüberblicks
  • Steuerung und Weiterverfolgung von komplexen Arbeitsvorhaben/Beschlüssen
    in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren (Stadt, Hofgut ...)
  • Bilanzierung (Statusbericht zum Stand der Umsetzung) für Bürger/-innen, Teilnehmer*innen der Ortsbeiratssitzungen (z.B. einmal/pro Jahr)

Ergebnis: Keine Resonanz, wird nicht als erforderlich erachtet!

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Vorschlag Statusbericht_OBR Beschlüsse.p
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Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Marburg 

https://www.marburg.de/satzungen/details-900000022-23001.html?titel=Gesch%C3%A4ftsordnung+f%C3%BCr+die+Ortsbeir%C3%A4te+der+Universit%C3%A4tsstadt+Marburg

hier: § 3, Abs. 4

 

Die Ortsbeiräte nehmen zu denjenigen Fragen Stellung, die ihnen von der Stadtverordne- tenversammlung und vom Magistrat vorgelegt werden. Die Frist für Stellungnahmen be- trägt in der Regel sechs Wochen. Geht innerhalb dieses Zeitraumes keine Stellungsnah- me ein, so wird die Zustimmung unterstellt. In eiligen Fällen kann die Frist abgekürzt wer- den. Auf die Abkürzung ist besonders hinzuweisen. Anträge und Anregungen sind durch den Magistrat innerhalb von sechs Wochen zu beantworten, bzw. ist dem Ortsbeirat ein Zwischenbericht zu erteilen.


Im Febr. 2024 wird Dringlichkeit erneuert, bei der Stadt nachzuhaken und Erwartungshaltung zu formulieren:

" ... Im Interesse einer ausgewogenen Stadtteilentwicklung von Leben/Wohnen und Gewerbe sollten wir besonderen Wert darauf legen, dass die Beschlüsse des Ortsbeirats Dagobertshausen angemessen gewürdigt und bearbeitet werden, wie es auch in der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Marburg (§ 3, Abs. 4) vorgesehen ist. Daher ist es wichtig, dass wir unsere diesbezüglichen Erwartungen als Ortsbeirat an den Magistrat und die Verwaltung – ggf. auch i.R. einer Beschlussvorlage in der nächsten OBR-Sitzung –  auch in Schriftform deutlich bekräftigen. ..."

 

Resonanz: Keine



Beschluss des Ortsbeirats vom 13.03.2024 Görzhausen IV – Nachmeldung der Fläche zwischen Görzhäuser Hof und Dagobertshausen für den Regionalplan Mittelhessen

Vergleichbares Muster:

  • Ausbleibende Reaktion der Stadt bzw. keine erkennbare Befassung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung mit dem Beschluss des Ortsbeirats
  • Nach OBR-Beschluss keinerlei Weiterarbeit bzw. erkennbaren Anstrengungen des OV; lediglich ein Hinweis am 04.06.: bei Offenlage Regionalplan Mittelhessen, sofern GH IV aufgenommen würde, könne man sich nochmals einbringen.
  • Was für einen Sinn sollten Beschlussfassungen des Ortsbeirats als reines Papierprodukt für die Aktenablage ohne eine stringente Weiterverfolgung durch den OBR und/oder inhaltliche Befassung durch die Stadt Marburg haben?

Offene Fragen und Ungereimtheiten im Kontext von Görzhausen IV - Aufklärung geboten !

E-Mail-Anfrage vom 22.03.2024 an Ortsvorsteher und Stellvertreter

 

Anfrage blieb unbeantwortet!

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Protokollangelegenheit 13.03.24 Görzhausen IV (verabschiedet 2:1 am 04.06.) – ein Politikum!?


FAZIT / ZUSAMMENFASSUNG

Es ist äußerst beachtenswert, dass der Protokollentwurf vom 15.03.2024, dem sich der Ortsvorsteher und die Stadt Marburg mit Ausdauer von Mitte März bis Ende Mai gewidmet haben, eine derartige Bedeutung bzw. Beunruhigung ausgelöst hat.

In der Gesamtschau vermittelt sich der Eindruck, dass man sich vielfältiger "Schein-Argumentationen" incl. einer inszenierten Ortsbeiratssitzung nebst persönlicher Erklärung des Ortsvorstehers am 04.06. bedient hat, diesen Protokollentwurf nicht offiziell veröffentlicht zu sehen. 

  • Ute Göbel-Lehnert, früheres Ortsbeiratsmitglied (Schriftführerin) im Ortsbeirat Dagobertshausen, kritisiert bzw. lehnt die erheblichen „Korrektureingriffe“ des Ortsvorstehers (zwei Korrekturfassungen)  ihres Protokollentwurfs vom 15.03.2024 ab, da diese keiner sachlichen Richtigstellung entsprechen, wie sie dem Ortsvorsteher und der Stadt wiederholt mitgeteilt hat.
  • Bei einer so bedeutsamen Sitzung zur Zukunft des Stadtteils besteht im Sinne der Transparenz ein Anrecht der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere auch für Nichtanwesende, auf eine umfassende Informationsweitergabe. 
  • Wesentliche Protokollinhalte wie Aussagen bzw. Einschätzungen von Oberbürgermeister
    Dr. Spies zu Görzhausen IV und kritische Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern – im Vorfeld vom stellvertretenden OV als wichtig erachtet – sind gelöscht bzw. umformuliert. Die kritischen Aussagen des Sprechers der Bürgerinitiative Kein Görzhausen IV - stopp den Flächenverbrauch! entfallen ebenfalls.
  • Für die Schriftführerin ergibt sich das Bild, dass ihr Protokollentwurf vom 15.03.2024 mehrere "Zensur"Stellen durchlaufen ist: Ortsvorsteher, Fachdienst 09 Unterstützung Kommunaler Gremien, Magistratsjuristin. 
  • Die Protokolleingriffe erinnern an einen „Zensurversuch", der im Kontext des umstrittenen Planvorhabens der Stadt Marburg zur Ansiedelung eines 24 ha großen Industrie- und Gewerbegebiets GH IV in unmittelbarer Nähe zum reinen Wohngebiet stehen dürfte. Es ist zu vermuten, dass durch das Weglassen relevanter Informationen und von kritischen Äußerungen das öffentliche Bild vernebelt und „geschönt" werden soll.
  • Der Ortsvorsteher informiert kurz vor der Ortsbeiratssitzung am 04.06.2024 darüber, wie er sich die strittige Protokollverabschiedung vorstellt, was von der Ortsbeirätin moniert wird. Seine als sog. Beschlussvorlage eingebrachte „absatzweise Abstimmung“ – gekoppelt an die tendenziöse, inhaltlich falsche Aussage „Weitere Auflistungen führen teilweise zu Doppelungen und laufen Gefahr den eindeutigen Beschluss zu verzerren.“ – ist unzulässig.
  • Die Protokollverabschiedung wird u.a. dadurch erschwert, dass völlig unklar ist, auf welche seiner beiden Korrekturversionen sich der OV bezieht. Seine Aussage, dass keine Unterschiede zwischen den Versionen bestünden, ist falsch.
  • Mit der (jeweils 2:1) abgeänderten Protokollfassung am 04.06.2024 erklärt sich die Schriftführerin nicht einverstanden und lehnt deshalb die Unterzeichnung des abgeänderten Protokolls ab, worauf der Ortsvorsteher kommentiert: "Das ist aber jetzt undemokratisch."

E-Mail von Frau Dr. Pöttgen, Leiterin Fachdienst 1 - Zentrale Dienste im Auftrag von OB Dr. Spies am 28.05. an Schriftführerin (Ortsvorsteher in Kopie)

...

Mit dem streitgegenständlichen Protokoll vom 13.03.2024 ist daher wie folgt zu verfahren:

 

Sie als Schriftführerin legen es in der Fassung in der nächsten Ortsbeiratssitzung vor, die Sie für richtig erachten. Besteht darüber keine Einigkeit, entscheidet der Ortsbeirat über Änderungen mit Mehrheitsbeschluss. Das Protokoll ist dann so verabschiedet, wie die Mehrheit es beschlossen hat. Sollten Sie als Schriftführerin mit dieser Fassung nicht einverstanden sein und es nicht unterzeichnen, würden die Verwaltung dies in einem Vermerk so festhalten. Weitere Auswirkungen hat dieses Vorgehen nicht. Den Fall, dass es gar kein genehmigtes Protokoll gibt, kann nach dieser Vorgehensweise eigentlich kaum eintreten, da keine Einigkeit erforderlich ist, sondern ein Mehrheitsbeschluss ausreicht. Für den Fall, dass das Abstimmungsergebnis nicht eindeutig ist (1 Ja-Stimme, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung), bitte ich dies so zu protokollieren und sowohl das Ursprungsprotokoll als auch die Änderungsvorschläge zu den Akten zu nehmen.

 

Der Beschluss zu TOP 3 Görzhausen IV wird mit und ohne Protokoll durch Magistrat und Stadtverordnete berücksichtigt werden. Die Beschlussfassung selbst ist ja unstreitig.


Zur Rolle der Stadt:

  • Mit der Protokollangelegenheit befasst waren: Fachdienst 09 Unterstützung Kommunaler Gremien Stadt Marburg, Magistratsjuristin und OB Dr. Spies
  • 26.03.2024 Telefonanruf eines städtischen Mitarbeiters bei Schriftführerin; Tenor: Protokollen incl. Beschlüssen der Ortsbeiratsarbeit werde ohnehin eine zu große Bedeutung beigemessen, da das Votum des Ortsbeirats nur empfehlenden Charakter habe; Rolle der Gäste lediglich "passive Teilnahme", Bürgeräußerungen sind kein Bestandteil des Protokolls!
  • 03.04.2024 E-Mail-Schreiben FD 09 mit umfangreichen Ausführungen (rechtlichen Vorgaben); Antwortschreiben Schriftführerin am 08.04.2024
  • 28.05.2024 E-Mail-Schreiben der Leiterin (Magistratsjuristin) Fachdienst 1 - Zentrale Dienste im Auftrag von OB Dr. Spies; Tenor: rechtliche Erläuterungen des FD 09 werden bestätigt (nach klaren Vorgaben des Landesgesetzgebers keine Wortbeiträge von Gästen im Protokoll); Hinweise zur Verfahrensweise mit streitgegenständlichem Protokoll
  • 03.06.2024 Stellungnahme Schriftführerin und Antwort-E-Mail FD 1 am 03.06.2024
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Protokoll OBRSitzung 13032024 Dagobertsh
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Protokollangelegenheit GH IV Ortsbeirat
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Protokoll-Versionen Ortsbeiratssitzung 13.03.2024 Görzhausen IV – Nachmeldung der Fläche zwischen Görzhäuser Hof und Dagobertshausen für den Regionalplan Mittelhessen 

  • Entwurfsfassung Protokoll vom 15.03. (Schriftführerin), erneut an Ortsvorsteher/ stellvertr. OV zugeleitet am 17.04. (Hinweis:  Dienstag Mittwoch, 13.03.; unter „Sonstige“ sollen nur die  Vertreter des Magistrats und der Verwaltung aufgeführt werden) 
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ENTWURF Gö-L Niederschrift OBR Sitzung D
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  • Korrekturversion 1 vom 17.03. (Ortsvorsteher) mit umfangreichen Korrektur-
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Niederschrift OBR DAGO 2024_03_13_korr-r
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  • Korrekturversion 2 ebenfalls vom 17.03 (Ortsvorsteher).: erneute Eingriffe, Kürzungen und neu eingefügter Satz "Die wichtige Bedeutung des Pharmastandortes wird einvernehmlich als bedeutsam für die gesundheitliche und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt, aber auch allgemein, anerkannt."

  • Sämtliche Änderungen vom Modus „Nachverfolgung“ sind bereits in den Modus „alle Änderungen annehmen“ umgesetzt!
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Protokoll_13-03-2024_korr.pdf
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Gelten für den Ortsvorsteher andere Rechtsvorschriften?

Die Hinweise des Fachdienstes 09 und der Fachdienstleiterin 1 - Zentrale Dienste, die dem Ortsvorsteher ebenfalls zugeleitet worden sind, dass nach vollkommen klaren Vorgabe des Landesgesetzgebers (HGO etc.) Wortbeiträge von Bürger/innen keinen Eingang in das Protokoll finden können, mit der die Stadt Änderungserfordernisse in der Protokollentwurfsfassung vom 15.03.2024 begründet hat, werden vom Ortsvorsteher in der abgeänderten und verabschiedeten Fassung nicht berücksichtigt (s. Bürgeräußerungen S. 2 f. und S. 4 nach Ortsbeiratsbeschluss).


Persönliche Erklärung des Ortsvorstehers nach Protokollverabschiedung
(OBR-Sitzung 04.06.2024) http://www.dagobertshausen.de/protok/Protokoll_04-06-2024.pdf


Email des ehemaligen Ortsbeirat-Mitglieds Thomas Rautenberg an Peter Reckling vom 05.06.2024 (blieb unbeantwortet)

WG: Entwurf Protokoll  OBR Sitzung 21.03.2023 Endfassung

 

Sehr geehrter Herr Reckling,

 

mit großem Erstaunen erfahre ich heute Morgen von Frau Göbel-Lehnert, dass Sie Herr Reckling in der gestrigen Sitzung des OBR behauptet haben sollen, dass Sie in Ihrer bisherigen Tätigkeit bisher nie Probleme in der Schrift- und Protokollführung des OBR - wie sie aktuell bestehen - gehabt hätten.

Meine unten angehängte Email an Sie sagt das genaue Gegenteil aus. Ihre "Eingriffe" hatten schon bei dem vorangegangenen Schriftführer für Unmut gesorgt.

 

Ich war mit Ihren schönfärberischen und die wahren Zusammenhänge verschleiernden Eingriffen in die Protokolle zu meiner Amtszeit nie einverstanden. Tatsächlich war dies mit ein Grund für meinen Rücktritt im letzten Jahr.

 

Ich freue mich, dass meine Nachfolgerin im OBR diese Praxis jetzt einmal konsequenter als ich es getan habe aufgreift und wünsche mir, dass Sie dies auch weiterhin so konsequent tun wird.

 

Im Übrigen hat mich der Bericht von Frau Göbel-Lehnert von der gestrigen Sitzung in meiner Haltung bestätigt, dass, solange Sie hier OV sind Herr Reckling, ich an diesen manipulativen Sitzungen des Ortsbeirats nicht mehr teilnehmen werde. Diese Position teile ich mit verschiedenen Nachbarn, mit denen ich über dieses Thema gesprochen habe.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Thomas Rautenberg

Gründeberg 2

35041 Marburg

Tel.: 06421 983262

Handy: 01590 6059356

Email: thomasrautenberg3@alice.de

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: thomasrautenberg3@alice.de <thomasrautenberg3@alice.de>

Gesendet: Dienstag, 28. März 2023 10:11

An: 'Peter Reckling' <peter.reckling@web.de>; 'Mund' <philippe_mund@gmx.net>

Betreff: WG: Entwurf Protokoll OBR Sitzung 21.03.2023 Endfassung

 

Liebe Kollegen,

 

wie bereits zuvor von mir zum Ausdruck gebracht wurde,  habe ich die Zusammenarbeit auch bei diesem Protokoll eher als wenig konstruktiv erlebt.

Mit dem Ergebnis zu TOP 4 des Protokolls der OBR-Sitzung vom 21.03. bin ich nicht einverstanden. Hier fehlen wichtige Aussagen und Fakten (siehe hierzu auch meine Beiträge), die ein vollständiges und ausgewogenes Protokoll enthalten sollte. Mein Selbstverständnis als Schriftführer ist hier, dass wichtige Beiträge und Sachverhalte im Protokoll dokumentiert sein müssen und - aus welchen Gründen auch immer - nicht einfach weggelassen oder "harmonisiert" werden dürfen. Auch wäre m.E. bereits zu diesem Zeitpunkt und an dieser Stelle eine deutliche Positionierung des OBR erforderlich gewesen.

 

Für die Zukunft erwarte ich mir daher in meiner Funktion als Schriftführer mehr Eigenständigkeit und deutlich weniger Ingerenz von Ihrer Seite, Herr Reckling.

 

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Rautenberg


Geschäftsordnung Ortsbeiräte

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900000361_geschaeftsordnung_fuer_die_ort
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900000361_i._nachtrag_zur_geschaeftsordn
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Behaupteter Verstoß gegen den HGO-§en Widerstreit der Interessen

Beschluss des Ortsbeirats zu TOP 3 Sanierung Gesamtanlage Im Dorfe (Hof Mengel), hier: Nutzungsänderung von Hotel zum Boardinghouse/Tektur – 63 – Az: BTB 064/2023


 Hessische Gemeindeordnung (HGO), hier: § 25 HGO Widerstreit der Interessen https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHEpP25

 

Auszug:

„(1) Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er 1. durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann,

… 

Satz 1 gilt nicht, wenn jemand an der Entscheidung lediglich als Angehöriger einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe beteiligt ist, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden. …

...

(4) Wer annehmen muß, weder beratend noch entscheidend mitwirken zu dürfen, hat dies vorher dem Vorsitzenden des Organs oder Hilfsorgans, dem er angehört oder für das er die Tätigkeit ausübt, mitzuteilen. Wer an der Beratung und Entscheidung nicht teilnehmen darf, muß den Beratungsraum verlassen; dies gilt auch für die Entscheidung nach Abs. 3. …

...

(6) Beschlüsse, die unter Verletzung der Abs. 1 bis 4 gefaßt worden sind, sind unwirksam.“  


Annahme eines Interessenkonflikts (§ 25 HGO Widerstreit der Interessen)

Zu einem aktuellen Fall liegt ein Urteil des VG Wiesbaden 04/2023 vor. Tenor: Der Kläger (Ortsbeiratsmitglied) sei zu Recht ausgeschlossen worden. „Es habe aufgrund einer drohenden Interessenkollision ein Mitwirkungsverbot nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vorgelegen. Hierfür genüge nach der HGO bereits der „böse Schein“ einer möglichen Befangenheit, eine tatsächlich vorliegende Befangenheit müsse nicht gegeben sein.“

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/annahme-eines-interessenkonflikts