OP 08.07.2023 – P. Reckling (B90/Die Grünen, Ex-Ortsvorsteher Dagobertshausen)
blieb unbeantwortet!
FAZIT / ZUSAMMENFASSUNG
Es ist äußerst beachtenswert, dass der Protokollentwurf vom 15.03.2024, dem sich der Ortsvorsteher und die Stadt Marburg mit Ausdauer von Mitte März bis Ende Mai gewidmet haben, eine derartige Bedeutung bzw. Beunruhigung ausgelöst hat.
In der Gesamtschau vermittelt sich der Eindruck, dass man sich vielfältiger Schein-Argumentationen incl. einer inszenierten Ortsbeiratssitzung nebst persönlicher Erklärung des Ortsvorstehers am 04.06. bedient hat, diesen Protokollentwurf nicht offiziell veröffentlicht zu sehen.
Mit dem streitgegenständlichen Protokoll vom 13.03.2024 ist daher wie folgt zu verfahren:
Sie als Schriftführerin legen es in der Fassung in der nächsten Ortsbeiratssitzung vor, die Sie für richtig erachten. Besteht darüber keine Einigkeit, entscheidet der Ortsbeirat über Änderungen mit Mehrheitsbeschluss. Das Protokoll ist dann so verabschiedet, wie die Mehrheit es beschlossen hat. Sollten Sie als Schriftführerin mit dieser Fassung nicht einverstanden sein und es nicht unterzeichnen, würden die Verwaltung dies in einem Vermerk so festhalten. Weitere Auswirkungen hat dieses Vorgehen nicht. Den Fall, dass es gar kein genehmigtes Protokoll gibt, kann nach dieser Vorgehensweise eigentlich kaum eintreten, da keine Einigkeit erforderlich ist, sondern ein Mehrheitsbeschluss ausreicht. Für den Fall, dass das Abstimmungsergebnis nicht eindeutig ist (1 Ja-Stimme, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung), bitte ich dies so zu protokollieren und sowohl das Ursprungsprotokoll als auch die Änderungsvorschläge zu den Akten zu nehmen.
Der Beschluss zu TOP 3 Görzhausen IV wird mit und ohne Protokoll durch Magistrat und Stadtverordnete berücksichtigt werden. Die Beschlussfassung selbst ist ja unstreitig.
Protokoll-Versionen Ortsbeiratssitzung 13.03.2024 Görzhausen IV – Nachmeldung der Fläche zwischen Görzhäuser Hof und Dagobertshausen für den Regionalplan Mittelhessen
Die Hinweise des Fachdienstes 09 und der Fachdienstleiterin 1 - Zentrale Dienste, die dem Ortsvorsteher ebenfalls zugeleitet worden sind, dass nach vollkommen klaren Vorgabe des Landesgesetzgebers (HGO etc.) Wortbeiträge von Bürger/innen keinen Eingang in das Protokoll finden können, mit der die Stadt Änderungserfordernisse in der Protokollentwurfsfassung vom 15.03.2024 begründet hat, werden vom Ortsvorsteher in der abgeänderten und verabschiedeten Fassung nicht berücksichtigt (s. Bürgeräußerungen S. 2 f. und S. 4 nach Ortsbeiratsbeschluss).
Persönliche Erklärung des Ortsvorstehers nach Protokollverabschiedung
(OBR-Sitzung 04.06.2024) http://www.dagobertshausen.de/protok/Protokoll_04-06-2024.pdf