Für Meinungen, Hinweise, Richtigstellungen etc. sind wir immer dankbar
Bestellbar u.a. über Büchner Verlag:
„… dass es im Jahr 2019 Gespräche mit der Stadt Marburg hinsichtlich der Möglichkeiten einer Erweiterung der Reitanlage Dagobertshausen gegeben hat und im Rahmen dessen auf die Notwendigkeit eines Zielabweichungsverfahrens hingewiesen wurde. Ein solches wurde allerdings bisher nicht beantragt."
Zur Erweiterungsabsicht der Reitsportanlage ist aufschlussreich, dass seit 2019 mehrere internationale Springreiter mit Pferden zugezogen sind und sich in Dagobertshausen selbständig gemacht haben. Seit dem 28.09.2020 existiert die neue Firma Reitsportzentrum Vogel & Will Equestrian GmbH.
Gegenstand: „Betrieb eines Reitsportzentrums mit dem Ziel der sportlichen Vorbereitung und Ausbildung von eigenen und fremden Pferden für deren Teilnahme an in- und ausländischen Turnierveranstaltungen sowie die Teilnahme an diesen Turnieren. Die Gesellschaft betreibt darüber hinaus den Handel mit Pferden. Weiterhin kann die Gesellschaft ReiterInnen ausbilden und trainieren.“
Somit gibt es drei Firmen (s. 2-4) zur Reitsportanlage Dagobertshausen und eine weitere Neueintragung (s. 1) zum Erwerb von Immobilien etc.
Daraus folgt auch, dass die eigentlichen Investoren und Geschäftsführer der Reitsportanlage, die eine großflächige Erweiterung anstreben, bislang gar nicht mit am Runden Tisch saßen. (Zudem stellt sich neben Aspekten der rechtlichen Grundlagen des Kaufs und Verkaufs von Turnier- bzw. Springpferden die Frage („Verkaufspferde aus aller Welt“, (https://www.reitsportanlage-dagobertshausen.com/verkaufspferde), wie sich der seit Jahren in der Kritik stehende Springreitsport mit dem Nachhaltigkeitsversprechen des Hofguts /Vila Vita verträgt)
Firmeneinträge zur Reitsportanlage (Stand: Juni 2023):
(1) Neueintragung: Dariwivo GmbH, Marburg Dagobertshäuser Str. 14, D-35041 Marburg Geschäftsführer: David Martin Will, Richard Franz Vogel
Seit 15.12.2021 (Amtsgericht HRB 7895)
Gegenstand: Der Erwerb von Immobilien, deren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung. Tätigkeiten, die unter § 34c GewO fallen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens
https://www.northdata.de/DARIWIVO+GmbH,+Marburg/HRB+7895
(2) Neueintragung: Vogel & Will Equestrian GmbH, Dagobertshäuser Str. 14, D-35041 Marburg Geschäftsführer: David Martin Will, Richard Franz Vogel
Seit 28.09.2020 (Amtsgericht Marburg HRB 7579)
Gegenstand: Betrieb eines Reitsportzentrums mit dem Ziel der sportlichen Vorbereitung und Ausbildung von eigenen und fremden Pferden für deren Teilnahme an in- und ausländischen Turnierveranstaltungen sowie die Teilnahme an diesen Turnieren. Die Gesellschaft betreibt darüber hinaus den Handel mit Pferden. Weiterhin kann die Gesellschaft ReiterInnen ausbilden und trainieren.
https://www.northdata.de/Vogel+%26+Will+Equestrian+GmbH,+Marburg/HRB+7579
(3) Reitsportanlage Dagobertshausen GmbH & Co. KG,
Marburg Geschäftsführer: Jacqueline Pohl, Nicola Pohl, Konrad Kugler
Seit 2014 (Amtsgericht Marburg HRA 4778)
Gegenstand: Der Betrieb eines Reiterhofs mit eigenen oder eingestellten Pferden; zur Verfügungstellung von Einrichtungen zur Versorgung und zum Training von Pferden; Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Reitbetrieb; Ausbildung von Pferden und Reitern; Pferdezucht sowie Pensionspferdehaltung
30,4 Mio. € Tiervermögen
https://www.northdata.de/Reitsportanlage+Dagobertshausen+GmbH+%26+Co.+KG,+Marburg/HRA+4778
(4) Reitsportclub Dagobertshausen, Marburg e.V. Geschäftsführer: Konrad Kugler
Neueintragung: 17.04.2014 (Amtsgericht Marburg VR 5139)
https://www.northdata.de/Reitsportclub+Dagobertshausen,+Marburg/VR+5139
Währenddessen berät der vom OBR initiierte Runde Tisch aktuell über Themen zur Stärkung des „Wir-Gefühls“ und „Mögliche Maßnahmen zur Stärkung des Wir-Gefühls“ in Dagobertshausen:
Warum eigentlich? Warum lässt man diesen Unternehmen immer wieder alles durchgehen, und verspricht sich am Ende sogar noch Vorteile durch sie für die örtliche Wohnbevölkerung? Mittlerweile haben wir acht ansässige Firmen, die sich um das Wohlergehen der Dagobertshäuser Bürgerinnen und Bürger kümmern!? Wir verstehen es schon lange nicht mehr.
Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies,
Vorortdialog Elnhausen–Dagobertshausen am 30.09.2020
„ … Das ist so Schritt für Schritt gewachsen – das war alles vor meiner Zeit ... Da
ist nicht ein Plan da gewesen, wir setzen jetzt ein Eventzentrum ins ruhige beschauliche Dagobertshausen. Das hätte ja nie ein Mensch gemacht, sondern da gab es Schrittchen für Schrittchen ...
dadurch hat sich für den kleinen Ortsteil Dagobertshausen eine Spannung ergeben, mit der vorher glaube ich keiner gerechnet hat als das losgegangen ist. Diese Frage muss man jetzt lösen; man
muss gucken, wie sorgt man dafür, dass die Interessen der Dagobertshäuser so gut wie möglich gewahrt werden. … Ich glaube, wir sollten ́mal zu einem abgeschlossenen Plan
kommen, ja, was eigentlich noch drin sein soll und was nicht und dann ist auch ́mal gut. Man muss da ́mal zu einer Klärung kommen und einmal endgültig abschließend sagen
...“
Der Ortsvorsteher (OV) berichtete über ein - von ihm allein - unlängst geführtes Gespräch mit den Geschäftsführungen der örtlichen Betriebe. Demnach soll das von Pohl's gekaufte Anwesen Dagobertshäuser Straße 6 (direkt angrenzend zum Hofgut) demnächst auch wieder zu einem Gastronomiebetrieb umgewandelt werden.
Das widerspräche genau dem, was Dagobertshäuser_innen in den voran gegangenen "Moderationen" im Sommer des Jahres einstimmig gefordert hatten: KEINE WEITERE EXPANSION DER ÖRTLICHEN GASTRO/HOTELBETRIEBE IM ORT.
Kann wenigstens das noch abgewendet werden im Wege der vom OBR zuvor beschlossenen Weiterführung der sog. "Moderationen"? (Auszug aus dem Beschluss des OBR vom 19.09.2022: "Die Eigentümer sollen verbindlich zusagen, dass eine weitere Ausweitung von Eventeinrichtungen in unserem Stadtteil nicht erfolgen wird.")
Kommentarlos wurde von den anwesenden Einwohner_innen in der OBR-Sitzung hingenommen, dass wieder ein "Puzzle-Stein": Wohnen zu Gunsten der Freizeitindustrie im Ort zu fallen scheint.
Später in der Sitzung berichtet der OV sogar von einem Angebot des Hofguts, wonach am 20.12. zwischen 17.00 und 19.00 Uhr ein Weihnachtstreff exklusiv für Dagoberthäuser Bürger_innen auf dem Hofgut-Weihnachtsmarkt eingerichtet werden wird und wirbt für eine Teilnahme. Die daraus resultierenden (Verzehr) Einnahmen sollen einem guten Zweck (vermutlich öffentlichkeitswirksam) zugeführt werden.
Ist das nicht wieder einmal ein toller Publicity Coup des Hofguts? Fortführung der sog. "Moderation" - ohne irgendeine verbindliche Aussage des Hofguts zum Willen der Ortsbevölkerung und ohne Bereitstellung der zugesagten Informationen (z.B. zur geplanten Erweiterung der Reitsportanlage). Stattdessen gemeinsame weihnachtliche Spenden-Events zum (doppelt) Wohlfühlen. Message: In Dagobertshausen ist doch alles ganz wunderbar in Ordnung, Hofgut und Ortsbevölkerung: "Ein Herz eine Seele".
Also, wenn Sie mich fragen: Ich würde da nicht hin gehen.
Thomas Rautenberg
Im Artikel wird genau jener Passus, den der Ortsbeirat (OBR) aus dem Beschluss-Entwurf vorsorglich gestrichen hatte – völlig aus dem Zusammenhang gerissen - dennoch als aktuelles Beschluss-Votum des OBR dargestellt: „Man werde dem Betrieb eines „ offen buchbaren Landhotels‘ nicht widersprechen“. Und schlimmer noch: „… ebenso dem ‚Ausbau des Mengelhofs‘ zu einem Tagungshotel…“ würde der OBR (angeblich) nicht widersprechen. Wo steht das? Wer hat das gesagt? Keine Ahnung.
Dabei wurde in der Sitzung des Ortsbeirats vom 19.09.2022 das genaue Gegenteil von OBR-Mitglied Thomas Rautenberg gesagt: Der Ortsbeirat war und ist ausdrücklich gegen den Ausbau des Mengelhofs zu einem völlig überdimensionierten Hotel- und Kongress-Komplex in Dagobertshausen.
Was den Artikel dennoch informativ macht: Die wieder gegebene Aussage eines Geschäftsführers/Justitiars (?) von VILA VITA (Herr Bretz), der ganz offen zugibt, dass die derzeit vorgesehene Nutzung des Mengelhofs zu Kongress- und Unterbringungszwecken nicht für alle Zeiten festgeschrieben sei. Event und Party sind also auch in dieser location keineswegs ausgeschlossen. Noch nicht einmal für die nahe Zukunft. Dabei hält man sich alle Optionen offen: "Was in zwei, vier oder acht Jahren sei" - alles offen.
Miteinander reden, aufeinander zugehen - wechselseitig Verständnis zeigen für die jeweiligen Bedürfnisse - so war man noch allseits gestimmt bei der vorangegangenen Moderationsveranstaltung - initiiert vom Ortsbeirat. Kurz danach haben es die örtlichen Betriebe aber (wieder mal) "richtig krachen lassen". Ein ganzes Wochenende wurde der Wohn- und Lebensort Dagobertshausen u.a. mit extrem lauter Musik und Ansagen dauerhaft beschallt.
Auch das Protokoll zur 2. Sitzung kann jetzt unter der Webseite von adribo eingesehen werden:
https://adribo.de/project/dialogverfahren-dagobertshausen/
Die Berichterstattung in der Oberhessischen Presse dazu ist zu finden bei:
Die Richtung stimmt (02.07.2022)
https://www.op-marburg.de/Landkreis/Ostkreis/Dagobertshausen-Die-Richtung-stimmt
Endlich reden sie miteinander (17.05.2022)
https://adribo.de/wp-content/uploads/2021/10/OP-Marburg-Ostkreis-17.jpg
Was sind die zentralen Ergebnisse der insgesamt zweitägigen Moderationsveranstaltung?
(ich konzentriere mich auf die Konfliktthemen, die ursächlich für diese Veranstaltung waren. Zu den weiteren Themen s. Protokoll adribo)
1. Es gibt einen allgemeinen Konsens in der Dagobertshäuser Bevölkerung darüber, dass eine weitere Expansion der örtlichen Betriebe (Hofgut, Reitsportanlage etc.) bzw. die Schaffung neuer einschlägiger Betriebe und eine Zunahme der Eventisierung in Dagobertshausen nicht mehr stattfinden soll ("bis hier und nicht weiter"). Dazu vertrat niemand in den beiden Veranstaltungen eine gegenteilige Meinung!
2. Was die gewünschte diesbezügliche Erklärung der Fam. Pohl anbetrifft, so hat sich Herr Bretz (Justiziar/Geschäftsführer Vila Vita GmbH bzw. Hofgut) nicht in der Lage gesehen, für die Fam. Pohl eine solche Erklärung abzugeben und lediglich zugesagt, die Fam. Pohl entsprechend zu informieren.
3. Zur künftigen Nutzung des neu zu errichtenden Hotel- und Kongresskomplexes Hof Mengel wurde seitens der Herrn Bretz lediglich zugesagt, dass nach derzeitiger Planung dort keine Eventveranstaltungen (Hochzeiten, Feiern etc.) stattfinden sollen, sondern lediglich Veranstaltungen mit Seminarcharakter geplant seien. Das könne sich aber wieder ändern.
4. Bebauungsplan für den Ortskern: Hierzu gab es unterschiedliche Auffassungen in der Dorfbevölkerung aber auch zwischen Teilen der Bevölkerung und der anwesenden Verwaltung:
„Die Arbeit in der vierten Gruppe war insbesondere dadurch geprägt, dass Frau Michelsen vom Fachdienst - Stadtplanung und Denkmalschutz von der Stadt Marburg anwesend war und die Teilnehmenden die Gelegenheit nutzten, um sich ausführlich über Sinn und Zweck eines Bebauungsplans für den Ortskern zu informieren. Laut Frau Michelsen sei diese von klaren bauplanungs- und denkmalschutzrechtlichen Vorgaben geprägt, die eine beliebige Bebauung und Nutzung der Grundstücke im Ortskern ausschließe. Die Bedenken der Teilnehmenden, dass sich Charakter des Ortskerns durch Vorhaben der Familie Pohl zu stark verändern könne, wurden damit und auch mit Blick darauf zerstreut, dass die Familie Pohl die bisherigen bauplanerischen Freiräume in einer sehr verträglichen und dem Charakter des Ortskerns angemessenen Art und Weise genutzt habe und zukünftig nichts anderes zu erwarten sei. Frau Michelsen informierte über den eingeschränkten Mehrwert eines B-Plans für den Ortskern. Das von einem Teilnehmenden mit einem B-Plan verbundene Interesse, eine ausufernde Nutzung des Ortskerns für Eventgewerbe auszuschließen, konnte durch den informatischen Input nicht hinreichend befriedigt werden, so dass als mögliches weiteres Vorgehen festgehalten wurde, eine weitere Informationsveranstaltung zur Klärung der Frage zu planen, ob und ggf. wie ein Bebauungsplan diesem Interesse dienen kann. Man wolle sich im Ortsbeirat zusammensetzen.“ (Zitat Protokoll adribo)
5. Sowohl seitens des Hofguts als auch seitens der Dorfgemeinschaft wurde der Wunsch deutlich, alte Differenzen beiseitezulegen. Seitens der Unternehmen wurde ein direkter und regelmäßiger Austausch der beiden Geschäftsführer (Herr Hamann, Herr Bretz) mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen: etwa all zwei Monate mit Informationen über strukturelle Veränderungen und anstehende Veranstaltungen.
Persönliche Bewertung
Die Veranstaltung war gut organisiert und der Austausch betont sachlich. Im Ergebnis gab es aber bei den zentralen Konfliktthemen eigentlich keine Fortschritte bzw. Neues. Die Aussagen der Geschäftsführungen von Vila Vita bzw. Hofgut waren hierzu gewohnt unverbindlich. Im Grunde genommen liegt der Ball hierzu immer schon im Spielfeld der Eigentümer (Familie Pohl). Von hier müsste es eine Aussage zur künftigen unternehmerischen Strategie in Dagobertshausen geben, die den eindeutig geäußerten Wünschen der Dorfbevölkerung entspräche.
Falls sich die Eigentümer nicht doch noch besinnen und eine Selbstbeschränkung anbieten, wäre die Politik gefragt durch verbindliche Vorgaben der allgemein im Ort gewünschten Begrenzung der Eventindustrie auf den heutigen Stand Geltung zu verschaffen. Der in diesem Zusammenhang thematisierte Bebauungsplan (B-Plan) für den Innenbereich von Dagobertshausen wurde dabei zwar seitens der Verwaltung als wenig zielführend dargestellt. Über den recht einseitig vorgetragenen angeblich „eingeschränkten Mehrwert eines B-Plans für den Ortskern“ lässt sich jedoch trefflich streiten. Die Einholung einer zweiten Meinung zu diesem Thema wäre das Mindeste. Die Vergangenheit hat jedenfalls gezeigt, dass ohne B-Plan der gleichsam wildwüchsigen Expansion der örtlichen Freizeitindustrie-Unternehmen „Tür und Tor“ geöffnet sind.
Fazit: "Trotzdem gut also, dass man mal drüber gesprochen hat?" Ja und Nein. Austausch, Kommunikation, Information - alles sicherlich wichtig, aber wenn es dabei im Ergebnis zu keinen verbindlichen Festlegungen zum Erhalt der Wohn- und Lebensqualität in Dagobertshausen kommt, kann man sich das für die Zukunft schenken. Die (zum Teil unterschiedlichen) Meinungen und Positionen sind ja jetzt klar herausgearbeitet worden, was ja auch nicht ohne Wert ist. Eine Fortsetzung des aufwändig organisierten Moderationsverfahrens (womöglich wiederum mit Hilfe externer Unterstützung) würde aber sicherlich keinen weiteren Mehrwert erzeugen.
Thomas Rautenberg
Fragen aus der 1. Veranstaltung an die Stadt und die Hofgutbetreiber und deren Beantwortung, die zwischenzeitlich eingetroffen ist, können auf der folgenden adribo Webseite nachgelesen werden:
https://adribo.de/project/dialogverfahren-dagobertshausen/
(nach unten scrollen zu Punkt 03 Durchführung und auf den link "hier" klicken)
Es wäre gut, wenn auch bei dieser 2. Veranstaltung Bürger*innen der Stadtteilinitiative dabei wären. Es wird wahrscheinlich in absehbarer Zeit nicht mehr allzu viele Möglichkeiten geben, derart prominent unsere Position für unseren Stadtteil zu vertreten.
Informiert wurde auch über die Expansion der örtlichen Freizeitindustrie.
Rund 80 Bürger*innen waren in der Zeit vom 27. bis 29.05. im Fotobus. In vielen Gesprächen wurde die Situation und die Zukunft von Dagobertshausen thematisiert.
c Foto Andreas Maria Schäfer
Der gesamte Artikel kann über die Seite von adribo herunter geladen werden:
"Dagobertshausen. Konstruktiv und sachlich verlief die erste Dialogveranstaltung, in der sich Bürgerinnen und Bürger unter dem Titel >Dago 2030< mit der Zukunft ihres Stadtteils auseinandersetzten – und in diesem Zusammenhang den Austausch suchten mit Vila-Vita-Geschäftsführer Michael Hamann und Justiziar Stephan Bretz, der die Eigentümer-Familie Pohl vertritt. (...)
Später teilten sich die rund 40 Teilnehmenden dann in fünf Gruppen auf... .
In drei von fünf Gruppen hatten sie dabei den Vorteil, dass sie das direkte Gespräch mit Hamann und Bretz suchen konnten. Eine Chance, die sie ausgiebig nutzten – aber gleichzeitig auch versichert bekamen, dass die Vertreter Vila Vitas jederzeit für die Belange im Ort ansprechbar seien.
Und so fragte ein Bürger beispielsweise, warum das Dorf nie über die gesamten Pläne der Familie Pohl informiert wurden. Er sprach von einer Salamitaktik und monierte, dass die Gewerbebetriebe Stück für Stück gewachsen seien. Um „auf Augenhöhe“ diskutieren zu können, wäre es doch fair, über die Pläne bis zum Jahr 2030 insgesamt informiert zu werden. „Diese Planungen gibt es nicht“, entgegnete Hamann. Es seien viel eher intuitive und situative Entscheidungen gewesen – und die Projekte seien eben Stück für Stück entstanden und gewachsen: „Wir haben uns entwickelt.“ (...)
Ortsbeiratsmitglied Philippe Mund sagte, er wünsche sich „Prävention statt Reaktion“ – mancher Ärger mit Nachbarn, vor allem in Sachen Lärm, lasse sich doch verhindern. Dies sei auch in seinem Sinne, entgegnete Hamann und betonte: „Wir sind präventiv.“ Die Gebäude seien schallisoliert, und die Verantwortlichen suchten beispielsweise stets das Gespräch mit DJs, um die Geräuschkulisse gering zu halten. Es gebe aber auch einen Unterschied zwischen einem 'subjektiven Störgefühl' und dem, was rechtlich möglich sei. Er verwies auf eine Information von Bretz: Bei Messungen sei lediglich einmal ein Verstoß festgestellt worden.
Weitere Wünsche, die in den Gruppen aufkamen, sind unter anderem: Der Wunsch, dass die Besitzverhältnisse im Dorf vielfältig bleiben und die Investorenfamilie 'nicht alles aufkauft'."
das Protokoll der 1. Dialogveranstaltung ist nunmehr auf der Homepage von adribo eingestellt:
Der ablehnende Bescheid der Stadt zu unserem Widerspruch liegt nun (endlich) seit dem 06.05.2022 vor - die Zusammenfassung des Bescheids ist nachfolgend dargestellt. Der anonymisierte Original-Bescheid wird allen Spender*innen gern zur Verfügung gestellt. Bitte unter dem Button Kontakt anfordern.
Allen Spender*innen, die die juristisch fundierte Erstellung des Widerspruchs mit ihrer persönlichen Spende mit ermöglicht haben an dieser Stelle noch einmal ein ganz herzlicher Dank!
Theoretisch bestünde nun die Möglichkeit, bis zum 06.06.2022 Klage gegen den Bescheid einzureichen. Aber sollte man das tun?
Meinungen dazu sind sehr willkommen (Kontakt).
Meine Meinung dazu ist folgende: Ich bin kein Jurist, und schon gar kein Fachjurist auf dem Gebiet. Aber einige Begründungen in diesem Bescheid haben mich wenig überzeugt und sind sogar falsch (der Ortsbeirat hat z.B. dem genehmigten Bauantrag - anders als im Bescheid dargestellt - nie zugestimmt).
Ich glaube aber, dass die rechtliche Position von uns Bewohner*innen im Verhältnis zu den örtlichen Gewerbebetrieben grundsätzlich nicht besonders stark ist. Deshalb reichen auch schwache Begründungen regelmäßig aus, um fundierte Widersprüche zurück zuweisen.
Es würde noch einmal erheblichen Aufwand erfordern, unabhängige Gerichte davon zu überzeugen, dass wir im Recht sind.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass es womöglich erfolgversprechender ist, die Kräfte auf die Beeinflussung der politischen und öffentlichen Meinung in unserer Sache zu konzentrieren. Unsere Chancen dazu sind mit der aktuellen Präsenz im örtlichen Beirat deutlich besser geworden.
Dennoch: Die juristische Schiene war nicht nutzlos. Die bis dahin regelmäßig gepflegte Behauptung gegen die Stadtteilinitiative, dass sich bislang ja niemand gegen Projekte der örtlichen Freizeitindustrie (formal) gewehrt hätte, ist so nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Insgesamt ist festzustellen:
Ein überdimensionierter Hotelkomplex Hof Mengel
steht nicht unter einem besonders guten Omen. Man kann zwar hoffen, dass die Verantwortlichen noch zu der Einsicht gelangen werden, dass das so nicht gut gehen kann, aber die Erfahrung lehrt: Ohne weiteren Druck der Einwohner*innen würde das leider - wie so oft zuvor - einfach durchgezogen.
Es grüßt Euch/Sie herzlichst
vom Gründeberg
Thomas Rautenberg
1. Gebietserhaltungsanspruch
2. Gebot der Rücksichtnahme
3. Verpflichtung zur Bauleitplanung des Dorfkerns
4. Verstoß gegen Ziele der Raumordnung
5. Unbestimmtheit der Baugenehmigung zur künftigen Nutzung des Hotelkomplexes
6. Nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Ortsbeirats (OBR) im Baugenehmigungsverfahren
Der Widerspruch gegen die Baugenehmigung ist zulässig aber nicht begründet. Die Widersrpuchsführer sind nicht in ihren Rechten verletzt, die Baugenehmigung verstöst nicht gegen nachbarschützende Vorschriften.
Das Vorhabengrundstück befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, insofern gilt § 34BauGB, wonach ein Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung … in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt… .
Ein Nachbar (Widerspruchsführer), dessen Grundstück innerhalb eines angrenzenden Planungsgebietes liegt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremder Nutzung im angrenzenden faktischen Planungsgebiet. Die angrenzenden Bebauungsplangebiete bilden nicht die nähere Umgebung für das streitgegenständliche Vorhabengrundstück (Mengelhof).
Obschon das maßgebliche Gebiet (Innenbereich Dagobertshausen) mit der Nutzungsänderung des Hofs Mengel zum Hotel einen landwirtschaftlichen Betrieb verliert, verbleiben mit den nach wie vor vorhandenen Hofstellen weitere landwirtschaftliche Betriebe, die die nähere Umgebung weiterhin als Dorfgebiet prägen. Daran ändern auch die bereits zuvor im Innenbereich umgenutzten Liegenschaften (Hof Scherer etc.) nichts.
Entgegen der Auffassung der Widerspruchsführer liegt kein Widerspruch zu der Eigenart oder der Zweckbestimmung des Baugebiets durch das streitgegenständliche Vorhaben vor, weil es sich bei dem Hotel mit Tagungsräumen um die einzige Einrichtung dieser Art im Ort handelt (Das auf dem angrenzenden Hofgut Dagobertshausen angrenzende „Schlafgut“ steht nur in Verbindung mit Veranstaltungen auf dem Hofgut zur Verfügung und zählt daher nicht als Einrichtung dieser Art)
Da das Vorhaben im faktischen Dorfgebiet allgemein zulässig ist, ist ein Widerspruch zur Zweckbestimmung dieser Einrichtung ebenfalls nicht begründet.
Für sich allein betrachtet sind die geplanten hotel- bzw. konferenzmäßigen Einrichtungen (28 Zimmer, 5 Konferenzräume, Küche, Wintergarten etc.) auch nicht überdimensioniert. Sofern die Widerspruchsführer zur Begründung des Verstoßes auf die sukzessiv bereits erteilten Genehmigungen betreffend der Gesamtanlage (Hofgut, Reitsportanlage, Hotelkomplex, Restaurant etc.) verweisen, „greift dies nicht durch“, weil im vorliegenden Rechtsstreit nur die hier streitgegenständliche Baugenehmigung des Hofes Mengel beurteilt wird.
Hinweis: Der zuvor von der Stadtteilinitiative vorgetragene „Globalwiderspruch“ gegen die zusammenhängende Gesamtanlage der örtlichen Gewerbebetriebe wurde bereits zuvor als rechtlich unzulässig von der Stadt zurückgewiesen
Die von den Widerspruchsführern angeführte Argumentation, dass das Bauvorhaben im Zusammenspiel mit den weiteren Nutzungen des Hofgutes Dagobertshausen, Reitsportanlage etc. eine wesentlich intensivere Nutzung der Gesamtanlage nach sich ziehen wird, wird zurückgewiesen („An- und Abreiseverkehr werden einen für ein Hotel normalen Umfang auslösen“).
Nach § 1 Abs. 3 S. 2BauGB hat niemand einen Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen. Der Planungspflicht der Gemeinde gem. Abs. 3 S. 1 entspricht kein subjektives Recht des Bürgers.
Es bleibt auch hier allein das Gebot der Rücksichtnahme (s.o.) maßgeblich. Entscheidend ist daher, ob die Widerspruchsführer aufgrund der konkreten Belastungswirkungen des Vorhabens als Nachbarn unzumutbar betroffen sind. Dies ist zu verneinen.
Ein Verstoß der Baugenehmigung gegen das Bestimmtheitsgebot verletzt einen Dritten nur dann in eigenen Rechten, wenn sich die Unbestimmtheit gerade gegen Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung zum Schutz seiner subjektiven Rechte erforderlich ist.
Hinweis: Der OBR hatte seinerzeit zwar der vom 19.05.2020 (Az. BTB 326/2020) vorgelegten Abrissgenehmigung einiger Gebäude auf dem Mengelhof zugestimmt, nicht aber dem mit Bescheid vom 30.03.2021 genehmigten Bauantrag (Az. BTB 327/2021).
Die vom OBR vorgetragenen Bedenken wurden, soweit es für die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden Rechtsnormen relevant gewesen ist, auch berücksichtigt und abgewogen. Jedenfalls würde hieraus auch kein Drittschutz erwachsen.
Der im unten dargestellten Schreiben der Stadt angekündigte Widerspruchsbescheid liegt seit dem 06.05.2022 vor.
Die Rheinpfalz Bad Dürkheimer Zeitung - Nr. 138 Datum Freitag, den 18. Juni 2021, S. 15
„Ist die aktuelle Entwicklung von Dagobertshausen nur ein Sonderfall, eine Übertreibung, oder hat die jüngere Geschichte des Ortes auch Relevanz für andere Gemeinden und Regionen?“, so die Frage zu Beginn des Buches: Dagobertshausen – Ausverkauf eines Dorfes? (Büchner Verlag) aus dem Jahr 2020. Nur wenig später steht die Antwort bereits fest: Ja, es gibt Orte, die ganz ähnlich zu Dagobertshausen mit den gleichen Zumutungen und Fehlentwicklungen konfrontiert sind. Kallstadt, ein Ort mit etwa 1.200 Einwohner*innen in Rheinland-Pfalz, ist so ein Ort.
Auch in Kallstadt an der Deutschen Weinstraße haben sich die Gesellschafter der Unternehmen der örtlichen Freizeitindustrie (Vila Vita etc.) im Jahr 2010 ein Gut zugelegt - kein Hofgut, sondern ein Weingut (Weingut am Nil), die Konzepte der Vermarktung unterscheiden sich kaum voneinander.
Gekauft wird auch in Kallstadt nahezu alles an Liegenschaften, was nicht niet- und nagelfest ist. Das hat in Kallstadt zu spürbaren Preissteigerungen geführt. Das Weingut am Nil besitzt inzwischen rd. 40 ha Weinberge, beim Hofgut in Dagobertshausen sind es bislang ca. 100 ha Land- und Forstflächen. Aber es reicht nicht. Regelmäßig werden (z.B. in der Oberhessischen Presse) Anzeigen für weitere Aufkäufe inseriert (s. unten). Ist das schon "Landgrabbing"? Der Begriff steht zwar für dramatischere Ankaufsstrategien - vor allem im Osten Deutschlands, aber tendenziell passt er auch für Kallstadt und Dagobertshausen.
Sicher ist: In Kallstadt wie in Dagobertshausen wird sukzessive die bereits im Bestand befindliche Eventgastronomie massiv weiter ausgebaut. Veranstaltungen, Tagungen, Hochzeiten - der Stil ist nahezu identisch: Hier die Dagobertshäuser Landpartie, dort das Kallstädter Löwenfestival, hier der goldene Spargel dort der goldene Wein. Allerorten: Riesenevents - hier mit Spitzenköchen, dort mit Spitzenwinzern. Veranstaltungsformen, Verkehr, Besucherzahlen - alles steigt explosiv - in Dagobertshausen wie in Kallstadt.
Und passen will das in beiden Orten nicht in die jeweils ländlich-dörfliche Umgebung.
Wird hier ein Franchise Modell aufgebaut („McDonalds für Wohlhabende“), das sich weitgehend uniform auch auf andere dörfliche Strukturen übertragen ließe mit den gleichen negativen Folgen?
Aber es gibt auch positive Gemeinsamkeiten:
Hier wie dort haben sich Bürgerinitiativen gebildet: Hier: Die Stadtteilinitiative (SI) Leben und Wohnen in DAGO und dort: Die Bürgerinitiative (BI) Steinacker (Kallstadt - Weingut am Nil). Beide Initiativen stemmen sich den Entwicklungen im Ort entgegen und erfahren breite Unterstützung innerhalb der Bevölkerung. In Dagobertshausen entfielen zuletzt 31% der abgegebenen Stimmen bei der Ortsbeiratswahl auf die kritische Stadtteilinitiative (Bürger*innenliste). Und die in Kallstadt unlängst gegründete BI hat in nur 5 Wochen weit über 250 Mitglieder für sich überzeugen können, was einem Anteil an der Bevölkerung von rd. 20% entspricht.
Beide Bewegungen müssen dabei heftig darum kämpfen, seitens der Politik - aber auch in den Medien wahrgenommen zu werden. Die Pohl’schen Unternehmen scheinen dagegen überall mächtige Unterstützer zu haben und anscheinend auch dort, wo man sie gar nicht vermutet hätte. So macht die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) im Gewand des Journalismus kaum verblümte Werbung für die beiden Event-Locations:
Dagobertshausen: ABENTEUER DAGOBERTSHAUSEN: Ente gut, alles gut
„Der Weg nach Dagobertshausen liegt fünf Kilometer oberhalb von Marburg. Zum Hofgut gehört neben dem „Waldschlösschen“ und dem „Schlafgut“ mit acht Doppelzimmern ein Hofladen, die Kulturscheune und ein Sommergarten.“
https://www.faz.net/aktuell/reise/besuch-in-dagobertshausen-bei-marburg-16916802-p3.html
Kallstadt: DAS „WEINGUT AM NIL“: Das dreifache Rätsel von Kallstadt
„Noch nicht am Ziel, aber auf gutem Weg: Das Weingut am Nil in der nördlichen Pfalz besinnt sich auf seine alten Stärken und lässt sich dabei noch nicht einmal von Donald Trump beirren.“
In diesen "Berichterstattungen" kommen die Schattenseiten der expandierenden Freizeitindustriebetriebe für die anwohnende Bevölkerung in keiner Weise vor. Stattdessen wird alles aus einer sehr rosafarbenen Brille betrachtet.
Kallstadt steht unter Umständen noch bevor, was Dagobertshausen in nur zehn Jahren erfahren bzw. erleiden musste. Kallstadt kann hoffentlich noch vieles von dem abwenden, was in Dagobershausen kaum noch umkehrbar ist. „Kallstadt soll nicht zu Dagobertshausen werden“, sagen die Kallstadter und die kritischen Dagobertshäuser wollen sie dabei nach Kräften unterstützen. Man befindet sich im regen Austausch. Der Dialekt der Pfälzer sei teilweise schwer verständlich, sagen die Hessen - aber davon einmal abgesehen - können wir hier jedes Wort von dem verstehen und nachvollziehen, was dort gesprochen wird.
Auch wenn die unselige Entwicklung in Dagobertshausen bereits viel weiter fortgeschritten ist als in Kallstadt, so ließe sich doch - auch hier - noch einiges verhindern. Stadtteilinitiative und Ortsbeirat sind mittlerweile auf einem gemeinsamen Weg dazu (siehe oben).
Aber man muss leider auch feststellen, dass Dagobertshausen durch die Entwicklung der letzten Jahre in gewisser Weise zu einem Negativbeispiel geworden ist. Negativ ist, dass die Marburger Politik das alles nicht nur zugelassen, sondern sogar massiv befördert hat. Positiv ist aber zugleich, dass sich Teile der Dagobertshäuser Bevölkerung zur Gegenwart hin aktiv gegen eine weitere Expansion der Freizeitindustrie wehrt. Kallstadt hat dabei im Vergleich zu Dagobertshausen früher und massiver auf die Zumutungen reagiert. Wenn man also zusammenfassend von Vorbildern sprechen möchte könnte man sagen: Kallstadt soll (am Ende) nicht zu Dagobertshausen werden - aber Dagobertshausen muss jetzt endlich auch mal mehr zu Kallstadt werden!
Interview zum Film:
Nirgendwo ist die Demokratie so konkret wie in der Lokalpolitik. Wir sind auf keiner anderen Ebene so unmittelbar davon betroffen, was unsere Volksvertreter*innen entscheiden. Und trotzdem scheint sich ein Großteil der Menschen nicht dafür zu interessieren.
So ist es auch in meinem Heimatdorf Göhren. Ich möchte nicht, dass sich Göhren mit seiner malerischen Landschaft irgendwann zu einem leblosen Touristenort ohne soziale Strukturen entwickelt, der nur einmal im Jahr seinen Zweck erfüllt: Im Sommer zur Hauptsaison.
Ob es so kommt, entscheidet weitgehend die Mehrheit im Gemeinderat. Und weil es dort immer wieder Beschlüsse gab, die offenbar im Interesse Einzelner und nicht für das Gemeinwohl durchgesetzt wurden, drehte ich diesen Film. “Wem gehört mein Dorf?” erzählt von Menschen mit verschiedenen Ansichten und Zielen, die alle meinen das Richtige zu tun. Es ist ein Film über die Kraft der Demokratie. (Christoph Eder)
Der OBR beschließt mit den Einwohner*innen des Stadtteils ... unter Einschluss auch der konfliktbehafteten Themen wie Umbauten im Dorfkern und den Umgang mit den verschiedenen gewerblichen Betrieben eine Moderation zu beginnen.
Die Erwartungen an eine solche Veranstaltung werden unterschiedlich sein. Man kann aber durchaus der Ansicht sein, dass es gut ist, wenn jetzt überhaupt endlich mal etwas in dieser Richtung passiert
Lesen Sie dazu ausführlich: Moderation DAGO 2021
"Der Ausbau der Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebe sorgt in Dagobertshausen seit Jahren für Streit. Nun hat die Stadtverwaltung das neueste Projekt genehmigt: Den Umbau des Hofs Mengel zu einem Landhotel. Die Stadtteilinitiative und der Ortsbeirat finden das Vorhaben 'überdimensioniert'“. (OP vom 19.05.2021, S. 3)
Widerspruch nach §§ 68 I 1, 40 I VwGO
gegen die Genehmigung des Bauantrags: Sanierung, Umbau und Umnutzung Gesamtanlage Hof Mengel Im Dorfe 7 (BTB 327/2019) Mengelhof Neubau
Bauherr: Andreas Pohl
Antragsdatum: 27. September 2019
Genehmigt durch die Stadt Marburg (Fachbereich: Planen, Bauen, Umwelt) mit Bescheid vom 30.03.2021
HAUPTARGUMENTE DES WIDERSPRUCHS
Nur eine Woche nach der OB-Stichwahl hat die Stadt bzw. die Bauaufsicht mit Schreiben vom 30.03.2021 (Eingang beim OBR am 19.04.2021) ihre Genehmigung zu dem Bauvorhaben Hotelkomplex Mengelhof erteilt. Zufall? Wohl kaum. Seit anderthalb Jahren existierte der Antrag ohne veröffentlichte Informationen zum Sachstand. Das o.g. Schreiben an den Ortsvorsteher dazu: Ein Zweizeiler. Mit keiner Silbe ist man auf die erheblichen Bedenken des Ortsbeirats bzw. seine Ablehnung des Bauantrags vom 31.10.2019 eingegangen.
Die Stadtteilinitiative wurde entgegen anders lautender Absprachen und Zusagen seitens OB und BM Stötzl erst auf Rückfrage hin informiert. Ebenso sind die Zusagen der städtischen Entscheidungsträger, dass „wir Ihre geäußerten Bedenken und Anregungen in die weitere Prüfung einbeziehen werden“, nach Meinung der Stadtteilinitiative nicht eingehalten worden. Dazu hieß es zuletzt in der OP: "Die Zusage von Oberbürgermeister Spies und Bürgermeister Stötzel an die Kritiker der Entwicklung in Dagobertshausen gelte - nämlich 'dass vor eventuellen zukünftigen grundsätzlichen stadtplanerischen Entscheidungen eine abschließende und verbindliche Gesamtplanung erfolgen muss', teilte die Stadtverwaltung weiter mit."
Jetzt könnte der überdimensionierte Hotelkomplex gebaut werden. Es gibt kaum jemanden im Ort, der das im vorgesehenen Umfang möchte. Trotz 18monatiger Prüfung beinhaltet der genehmigte Bauantrag angeblich nur marginale Änderungen zum ursprünglichen Bauantrag. Gesehen hat das keiner. Dem Vernehmen nach soll mit dem Neubau aber erst im nächsten Jahr begonnen werden.
Rot = Expandierende Freizeitindustrie; P = Ackerfläche und umzäunte Ackerfläche, die zum Parken zweckentfremdet wird und "wildes Parken" auf dem Acker
Im Entwurf eines Grundsatzpapiers für die Regionalversammlung werden Gebiete (u.a.) für Dagobertshausen ausgewiesen, für die sich die Stadt Marburg eine „Zurückstellung der Belange Landwirtschaft, Klima, Regionaler Grünzug (zum Zwecke der) … Eigenentwicklung von Siedlung und Gewerbe“ wünscht. Zu beachten sind die lila Umrandungen rund um den Hofgutkomplex, parallel zum Unteren Schlehdornweg bzw. Flachpfuhl und für das Gebiet Weidenbrunkel.
Der RPM gilt mit Beschlussfassung (voraussichtlich in 2021) für 8 Jahre.