RP Gießen, Regionalplan Mittelhessen 2020

Redaktion der Seite: 
Ute Göbel-Lehnert


Eilanfrage an RP Gießen: Nachmeldung einer Fläche von 24 Hektar zwischen dem Gewerbestandort Görzhäuser Hof und Dagobertshausen im Zuge der Offenlage des Regionalplans Mittelhessen 2020

Zum Hintergrund: In der Ortsbeiratssitzung am 13.03.2024 wurden die Dagobertshäuser Bürgerinnen und Bürger von Oberbürgermeister Dr. Spies und der Fachdienstleiterin der Stadtplanung Manuela Klug zu „Görzhausen IV – Nachmeldung einer Fläche zwischen dem Gewerbestandort Görzhäuser Hof und Dagobertshausen im Zuge der Offenlage des Regionalplans Mittelhessen 2020“ informiert. Neben Informationen zur Auswahlentscheidung wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt Marburg kurzfristig beim Regierungspräsidium Gießen anmelden müsse, wo sie sich eine weitere Erweiterung des Pharmastandorts vorstellen könnte. Das würde an einem aktuellen Gerichtsurteil, das die bisher üblichen Abweichungsverfahren von der Regionalplanung deutlich erschwere.

Da viele Fragen offengeblieben sind, wie z.B. Inwieweit ist eine verspätete Nachmeldung überhaupt noch möglich? Ist ein Industriegebiet in unmittelbarer Nähe zu einem reinen Wohngebiet mit einer Entfernung von nur rund 43 Meter überhaupt zulässig?, erfolgte im Vorfeld der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2024 eine Eilanfrage bzw. Nachtragsanfrage an den RP Gießen, die zeitnah beantwortet wurden.


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20_03_2024 Eilanfrage an RP Gießen Nachm
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21_03_2024_RP Gießen Antwort1 Eilanfrage
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28_03_2024 Nachtraganfrage an RP Gießen.
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04_04_2024_RP Gießen Antwort2 Eilanfrage
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Beschlussvorlage Regionalplan Mittelhessen Entwurf zur Beteiligung gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Hessisches Landesplanungs-gesetz (HLPG) i. V. mit § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) hier: Anregungen der Universitätsstadt Marburg zum Entwurf

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2022-02-28 VO_0585_2022 Regionalplan Mit
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Regionalversammlung Mittelhessen – Verzeichnis der Mitglieder des Präsidiums und der Ausschüsse der Regionalversammlung Mittelhessen (RMV)

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Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen (RPM)

Derzeit befindet sich der RPM im Verfahren der Neuaufstellung. Bis er rechtskräftig wird, behält der aktuell geltende RPM 2010 seine Gültigkeit.

Den Auftakt für die Neuaufstellung des RPM bildete der formelle Beschluss der Regionalversammlung MIttelhessen (RVM). Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über den Prozess der Neuaufstellung des RPM gegeben.

https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2022-05/x2021_09_15_rpm-textentwurf.pdf

https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2022-05/regionalplan_entwurf_15092021.pdf

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2022_01_31_infoveranstaltung_oeffentlich
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Förmliche Beteiligung zum Regionalplan Mittelhessen

Der Regionalplan legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Planungsregion fest. Er ist ein überörtliches, fachübergreifendes Planwerk, in dem vielfältige, oft widerstreitende Nutzungsansprüche planerisch ausgeglichen werden. Dabei sollen möglichst viele raumwirksame Forderungen und Erwartungen der regionalen Akteure berücksichtigt werden. Thematisch geht es z. B. um die Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, die Steuerung des Einzelhandels, die regionale Infrastruktur sowie die Nutzung und Sicherung des Freiraums.

Am 23.09.2021 hat die Regionalversammlung Mittelhessen den ersten Entwurf des neuen Regionalplans Mittelhessen sowie dessen Offenlage beschlossen.

Die formale Beteiligung zum Entwurf erfolgte im Zeitraum vom 10. Januar bis zum 11. März 2022.

Behörden, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige öffentliche und private Stellen konnten in diesem Zeitraum ihre Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift abgeben.

Die zugehörigen Unterlagen sind hier im Beteiligungsportal des Regierungspräsidiums Gießen einsehbar. Weitere Informationen dazu finden Sie bei den Hinweismaterialien (Menü links: Informationen->Dokumente). Dort können die Unterlagen des Plans auch jeweils als PDF heruntergeladen werden.

https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1000180


Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen – Flächen für Siedlungszwecke Grundsatzpapier / Regionalversammlung Mittelhessen – RP Gießen, Haupt- und Planungsausschuss 18.09.2020

Im Entwurf eines Grundsatzpapiers für die Regionalversammlung werden Gebiete (u.a.) für Dagobertshausen ausgewiesen, für die sich die Stadt Marburg eine „Zurückstellung der Belange Landwirtschaft, Klima. Regionaler Grünzug (zum Zwecke der) … Eigenentwicklung von Siedlung und Gewerbe“ wünscht. Zu beachten sind die lila Umrandungen rund um den Hofgutkomplex, parallel zum Unteren Schlehdornweg bzw. Flachpfuhl und für das Gebiet Weidenbrunkel. Was das bedeutet wird im Grundsatzpapier im Anhang zu Ziffer 8 wörtlich ausgeführt:

 

„Um den Kommunen eine Eigenentwicklung zu ermöglichen, aber auch um kleinflä-
chige Entwicklungsmöglichkeiten am zentralen Ortsteil zu eröffnen, die keine Fest-
legung als Vorranggebiet Siedlung Planung rechtfertigen, werden an geeigneten
Ortsrändern die Vorränge für Landwirtschaft, Klima und / oder Regionaler Grünzug
zurückgestellt. Im Gegensatz zum RPM (Regionalplan Mittelhessen) 2010 soll auch in
Ortsteilen, in denen VRG (Vorranggebiete)
Siedlung Planung festgelegt sind, zukünftig eine kleinflächige Entwicklung in Vorbe-
haltsgebieten für Landwirtschaft ermöglicht werden, um insbesondere die Zentralen
Ortsteile zu stärken.

 
Die Zurückstellung der Belange von Landwirtschaft und Regionalem Grünzug ent-
sprechend RPM 2010 entfällt dabei zunächst vollständig. Unter Berücksichtigung der
Flächennutzungspläne und der Ergebnisse der Gemeindebefragung werden diese
Flächen neu abgegrenzt. Dabei fließen die oben genannten Restriktionskriterien ein.
Im Luftbild offensichtliche, umfangreiche Flächenreserven im Bestand führen zu einer
restriktiveren Zurückstellung der Belange von Landwirtschaft, Klima und Regionalem
Grünzug.“ 


Gastbeitrag in das Marburger – Thema Regionalplan Mittelhessen (RPM) 2020

Auszug: "Alle 8 Jahre wird der Regionalplan neu aufgelegt, so sieht es das Raumordnungsgesetz vor. Hierzu unterbreiten die Kommunen zunächst Vorschläge, wo sie gerne – ggf. neue – Vorranggebiete für Siedlung, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Regionale Grünzüge, wo Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktion, vorbeugenden Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, oberflächennahe Lagerstätten, wo Logistikzentren, Verkehrswege, Haltepunkte, Anschlussstellen usw. hätten. Sodann arbeitet die Regionalplanungsabteilung am Regierungspräsidium einen ersten, zweiten und ggf. dritten Entwurf aus, welcher der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme offengelegt werden. Schließlich beschließt die Regionalversammlung die endgültige Fassung, welche nach Genehmigung durch das Wirtschafts- und Verkehrsministerium öffentlich bekanntgemacht wird und damit in Kraft tritt."  (...)

"Der Magistrat begehrt eine Verkleinerung der Siedlungserweiterungsflächen im Osten und eine Vergrößerung im Westen. Um dem Regierungspräsidium künftig die Mitsprache hierbei zu entziehen verlangt er die Aufhebung der Vorranggebiete Landwirtschaft und regionaler Grünzug um die westlichen Außenstadtteile." 

 

https://www.das-marburger.de/2020/09/stadt-marburg-bevorratet-boden-plant-gewerbeschwerpunkt-ost-bei-bauerbach-schroeck-moischt-und-moechte-sich-dabei-nicht-in-die-karten-sehen-lassen/