06.05.2024
In einer gemeinsamen Initiative zur Förderung der Nachhaltigkeit und Erreichung der Klimaneutralität bis 2030, haben Pharmaserv und Krug-Energie einen Kooperationsvertrag zur Entwicklung eines lokalen Windparks unterzeichnet. Der regional erzeugte Windstrom soll vor allem dazu genutzt werden, um am Pharma– und Biotech-Standort Behringwerke klimaneutral Dampf zu erzeugen, der in den Betrieben zur Produktion benötigt wird. Wir werden stetig über das Projekt berichten.
06.05.2024
Seit Jahren wird in Marburg über mögliche Standorte für neue Windräder diskutiert. Lange ging nichts voran. Jetzt soll ein Windpark in der Nähe des Pharmaparks entstehen. Und die Stadtwerke planen mehrere Anlagen auf den Lahnbergen. ... Nachdem zuletzt mehrere Projekte seit Jahren auf Eis lagen, nimmt der Windenergie-Ausbau in Marburg wieder Fahrt auf: Auf drei der vier für Windkraft ausgewiesenen Vorrangflächen, die es in Marburg gibt, könnten bald Anlagen stehen. Bis zu 14 Windräder werden derzeit konkret geplant.
05.05.2024
Der Standortbetreiber Pharmaserv will mit dem Partner Krug-Energie in Marburg fünf bis sieben Windräder zur Energieversorgung der Pharmastandorte errichten: im Wald des „Marburger Rücken“ zwischen den Pharmawerken im Stadtteil Marbach und Görzhäuser Hof bei Michelbach.
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie stellt den Wind-Atlas Hessen zur Verfügung. Mit diesem Fachinformationssystem können Sie sich über Windenergieanlagen, Planungsgebiete und Naturschutzräume in Hessen informieren.
https://www.lea-hessen.de/energiewende-in-hessen/windenergie/
https://windrosen.hessen.de/mapapps/resources/apps/windrosen/index.html?lang=de
Regierungspräsidium Gießen überrascht mit offiziellen Aussagen zum Denkmalschutz
Rundbrief 29: Der Wind dreht sich
Am 29. April 2024 veröffentliche das Regierungspräsidium Gießen den Rundbrief 29 – und der war in Sachen Windkraft nicht weniger als ein Paukenschlag.
Was ist geschehen? Gesetzesänderungen am Bau Gesetzbuch und im Windenergieflächenbedarfs-
gesetz führen dazu, dass die Regionalpläne ihre ausschließende Wirkung für Windvorrangflächen verlieren. D.h., nach dem Willen des Bundesgesetzgebers sollte man auch da Windenergieanlagen bauen
dürfen, wo es laut Regionalplanung nicht erlaubt ist. Insbesondere die Gemeinden sind hier laut Gesetz am Zug - in Wetter könnte dies dazu führen, dass der umstrittene und planungsrechtlich
bisher verworfene Standort Wollenberg auf einmal wieder denkbar wäre.
Anstatt jedoch diesen Paradigmenwechsel zu akzeptieren, hat das Regierungspräsidium kurzerhand eine Liste von Kriterien veröffentlicht, an die sich u.a. die Gemeinden zu halten haben, wenn Sie Windkraftanlagen außerhalb von Vorrangflächen ermöglichen wollen. Dabei entdeckte die Behörde auch ihre Liebe zur Natur, zum Landschaftsbild und auch zum Denkmalschutz wieder - was aus Wetter'scher Sicht einigermaßen absurd anmutet. Immerhin durften wir uns vor Ort jahrelang anhören, dass das ja nun kein Argument sei.
Für das Klageverfahren dürfte sich damit ein interessantes Zeitfenster geöffnet haben. War bisher zur Klage aus Wiesbaden lediglich „Funkstille“ angesagt, könnte es nun sein, dass Wetter mit seinem Anliegen auf mehr Gehör stößt. Zur Erinnerung: Wetter klagt nicht(!) wegen des Denkmalschutzes, sondern schlicht wegen der Tatsache, dass die Mindestwindgeschwindigkeit im Vorranggebiet Todenhausen-Mellnau durch Messungen bestätigt niedriger ist, als im Landesentwicklungsplan vorgeschrieben ist.
Die vollständige Analyse der BI Windkraft Wetter e.V. zur neuen Lage findet sich hier: https://www.bi-windkraft-wetter.de/regierungspraesidium-giessen-aendert-seine-sicht-auf-die-windkraft/
RP Gießen Öffentliche Bekanntmachung Vorhaben der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG
Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co KG, Niederlassung Mitteldeutschland beabsichtigt den Bau und Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ Vestas V162-5.6MW, mit einer Nabenhöhe von 169 m, CHT, einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Gesamthöhe von 250 m, einer Nennleistung von 5,6 MW Nennleistung (einschließlich der notwendigen Stichwege, Lager-, Kranstell- und Montageflächen).
Das Vorhaben soll in 35041 Marburg, Gemarkung Marburg, Flur 2, Flurstück 4/4 realisiert werden. ...
" ... Daher besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung."
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Gießen, 26.03.2024
Stadtwerke Marburg: Grüner Strom für mehr als 30.000 Haushalte (08.03.2024)
"Im „Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016/2020“ sind Teile der Landwirtschaftsflächen als „Vorbehaltsgebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ dargestellt. Für diese Potentialfläche liegt dem Magistrat ein Antrag zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, mit dem Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage, vor. Sobald der diesbezügliche Vorabstimmungsprozess mit dem Investor zum Abschluss gebracht ist, soll aus Sicht des Magistrats das Verfahren eingeleitet werden, damit diese Potentialfläche kurzfristig genutzt werden kann. Sollte jedoch das „Industrie- und Gewerbegebiet Planung“ künftig für die Zwecke einer gewerblichen Nutzung herangezogen werden, kann für die solare Energiegewinnung, wie von Seiten der Regionalplanungsstelle im Zuge der Besprechung am 01.02.2024 signalisiert wurde, eine Alternative in der näheren Umgebung gefunden werden."