Stadt Marburg, Politik & Verwaltung


Aktuelles


Niederschrift über die 15. Sitzung der 10. Legislaturperiode des Denkmalbeirates am Dienstag, den 7. Mai 2024, um 16.00 Uhr, im großen Sitzungssaal, Fachbereich Planen und Bauen, Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg


Niederschrift über die 14. Sitzung der 10. Legislaturperiode des Denkmalbeirates am 5. März 2024 – TOP 3 Dagobertshausen (Hof Mengel)

Auszug:

Auszug:


Bericht zum Abriss der denkmalgeschützten Scheune , Im Dorfe 7 - Fachbereich 6, Planen und Bauen (VO/1845/2024-1 vom 23.04.2024)

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Anlage 3_Bericht zum Antrag Scheune Dago
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Sachstand Verkehrssicherheit – Bushaltestelle Hirtenberg in Dagobertshausen (13.05.2024) – Bezug: Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses 08.05.2024

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Anlage 2_Bushaltestelle Hirtenberg in Da
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Zum Hintergrund: Ergebnis Runder Tisch 2023 – hier: Straßenverkehr und Verkehrssicherheit

"Um die Verkehrssicherheit, namentlich für Schulkinder, zu erhöhen, soll die Busstellenproblematik in der Dagobertshäuser Straße kurzfristig durch bauliche Maßnahmen (Verengung des Straßen-
profils etc.) verbessert werden. Der Ortsbeirat wird sich wegen der Einzelheiten mit den Fachdiensten der Stadt Marburg ins Benehmen setzen und dabei auch die Fußwegeproblematik erörtern. ..."

https://adribo.de/wp-content/uploads/2023/07/Gemeinsame-Erklaerung-des-Runden-Tisches-Dagobertshausen.pdf


Dialogveranstaltung Dagobertshausen 2022  – Fragen der Bürger/
-innen und Antworten der Stadt

Frage 12 Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Verkehrssicherheit in

Dagobertshausen zu erhöhen?

Antwort: Maßnahmen zur Durchsetzung der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung werden durch den zuständigen FD 35, Sicherheit und Verkehrsüberwachung in Zusammenarbeit mit FD 33 geprüft. Sofern an den Ortseingängen bauliche Maßnahmen erforderlich werden, werden die Straßenbaulastträger einbezogen. Eine Erweiterung der Bürgersteige am Weidenbrunkel und Flachsfuhl ist derzeit nicht vom zuständigen Fachdienst der Stadtverwaltung geplant.

Schaffung weiterer und Optimierung bestehenden Fahrradwege, insbesondere Richtung Marburg-Zentrum, Elnhausen und Behringwerke: Die Stadt Marburg setzt die Maßnahmen im Radverkehrsentwicklungsplan sukzessive um. ...


Frage 11 Kann die Stadt Marburg die Durchführung einer Analyse der bestehenden Verkehrsströme veranlassen?

Antwort: Die Stadt Marburg veranlasst die Analyse von Verkehrsströmen, wenn es hierzu einen

planerischen Auftrag gibt. Sofern es Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit an

einzelnen Straßen gibt, können SDR-Messungen durchgeführt werden. Eine grobe Analyse der Verkehrsströme in Dagobertshausen liegen über das Verkehrsmodell und die Verkehrsmengenkarte von Hessen Mobil vor, welches über das gesamtstädtische Mobilitäts- und Verkehrskonzept beauftragt wurde. (SDR = Seidenradarmesssystem; Mit diesem Gerät werden die Geschwindigkeiten

des KFZ-Verkehrs erfasst. Über die Ergebnisprotokolle sind Aussagen zur

Durchschnittsverkehrsbelastung einzelner Straßenzüge sowie Durchschnittsgeschwindigkeiten u. ä. ablesbar.)

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Schutzmaßnahmen und Auflagen Herrenhaus, Im Dorfe 7, (Einzelkulturdenkmal)



Fachjuristische Bewertung der Gewerbeexpansion von Hofgutkomplex und Reitsportanlage Dagobertshausen
(Auszüge, Stand: 2019/2020) 

 

  • Entsprechend Information der Stadt wurden  33 Baugenehmigungsvorgänge zum Hofgutkomplex und zur Reitsportanlage im Bauamt der Stadt Marburg geführt (Stand: Dez. 2019). Hierzu gehören unter anderem:
    BTB 45/2015 Umnutzung der Eventscheune in Versammlungsstätte mit bis zu 350 Personen; zuvor: BTB 252/2010 beantragt als Sanierung und Umbau einer Scheune zur „Wohn- und Kulturscheune“ für weniger als 200 Personen plus 2 Wohnungen; Nutzungszweck: Familienfeiern, Betriebsfestlichkeiten, Ausstellungen für Kleinkunst, gelegentliche Hofmärkte zur Vermarktung regionaler Produkte
    BTB 325/2012 Kulturscheune (Umbau des Schweinestalls) in ein Mehrzweckgebäude für 40-80 Personen: bestehend aus Hofladen, Lager, Ausschank, Veranstaltungsraum 
  • Beim Akteneinsichtstermin im Bauamt am 06.01.2020 ist neben der Überfülle an Bauanträgen und Baugenehmigungen u.a. zu erkennen: viele „Schwarzbauten“ bzw. Umbauten ohne vorherigen Bauantrag und Genehmigung an denkmalgeschützten Gebäuden (festgesetzte Bußgelder); teilweise irreführende Begründungen und verniedlichende Nutzungszwecke, große Abweichungen zwischen beantragten / genehmigten Personenkapazitäten und realer Nutzung; wiederholte Umnutzungen (mit und ohne Bauantrag); nicht berücksichtigte Bürgerbeschwerden (seit 2010/2011) und/oder Eingaben des Ortsbeirats.
  • Obwohl der Stadt die intensive Nutzung der verschiedenen Gewerbebetriebe und die Problemfaktoren (z.B. Verkehr, Lärm, Strukturwandel des Orts) hinlänglich bekannt sind, wurde bisher weder interveniert noch regulierend eingegriffen (Stadtentwicklungsplanung).  
  • Die um das Hofgut und die Reitsportanlage angesiedelten Gewerbe-, Restaurations- und Freizeitbetriebe stellen sich als sukzessive erweiterter Gesamt-Betrieb dar, deren Rechtmäßigkeit einer Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die erteilten Genehmigungen und Nutzungsänderungen unterzogen werden muss. In kleinen Tranchen wurden massive Betriebserweiterungen und Funktionsänderungen beantragt und genehmigt. Hierzu gehören das großflächige Gesamtareal des Hofgutkomplexes mit Event- und Kulturscheune, Brauerei, Gutsgeist-Destille, Hofladen, Restaurant Waldschlösschen, Kitchen Club, Pension Schlafgut, Bergehallen/Scheunen und der ehemalige Hof Mengel sowie die großflächige Reitsportanlage mit Reithalle, Springreitplatz, Abreitplatz, Hippodrom und Longierhalle.
  • Durch die Flut der genehmigten Bauanträge zur Umnutzung von landwirtschaftlichen Flächen und landwirtschaftlich genutzten Gebäuden erfolgte „scheibchenweise“ eine massive Strukturveränderung des Ortes. Erkennbar entspricht diese zugelassene Umstrukturierung des Ortsteils Dagobertshausen auch nicht den Zielen der Raumordnung (Regionalplan Mittelhessen). Für den Bereich Dagobertshausen sind ausschließlich Vorranggebiete für Landwirtschaft und Forstwirtschaft sowie im Bestand ein Vorranggebiet Siedlung fest, wobei auch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft sowie regionalen Grünzug vorgesehen sind. Gewerbe- und Freizeitgebiete sind hier nicht ansatzweise vorgesehen.
  • Bei den nach und nach erteilten Einzelgenehmigungen wurde von Seiten der Baugenehmigungsbehörde nicht erkannt oder ignoriert, dass durch die sukzessive beantragten Einzelgenehmigungen zielgerichtet eine sehr großflächige, in sich zusammenhängende und innerlich aufeinander abgestimmte Freizeitindustrie-Fläche geschaffen wurde, die, wäre sie sogleich mit einer Gesamtgenehmigung beantragt worden, so niemals hätte genehmigt werden können und dürfen.
  • Die vom Hofgut betriebene Werbung und das Eventspektrum bestätigen einen sehr großen GesamtFreizeitbetrieb, der den Charakter des kleinen Ortsteils Dagobertshausen nachhaltig und in einer für die Anwohner*innen unerträglichen Weise verändert hat. Ein solcher Großbetrieb ist in einem sonst von reiner Wohnbebauung und vormals noch untergeordneter Landwirtschaft geprägten Ortsteil absolut unverträglich und verstößt eklatant gegen das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot.
  • Es zeichnet sich ab, dass die tatsächliche intensive Nutzungsabsicht der Event- und Kulturscheune sowie die massive Ausweitung der Außennutzung für Großevents aller Art nicht beantragt und genehmigt worden sind. Ebenso ist die hohe Anzahl der Besucher*innen durch die Genehmigungsunterlagen nicht abgedeckt zu sein. Problematisch sind zudem die Stellplatzfrage bzw. -berechnung sowie die Verkehrskonzeption für die viel zu engen Straßen in Dagobertshausen, insbesondere im Hinblick auf den beantragten Um- und Ausbau des ehemaligen Hof Mengel zu einem großen Hotel-, Restaurant und Konferenzkomplex.
  • Im April 2020 erfolgte eine Aufforderung an die Stadt Marburg, die Einhaltung der erteilten Baugenehmigungen zu überwachen und Überschreitungen durch entsprechende Nutzungsuntersagungen gegenüber den jeweiligen Bauherren bzw. dem Betreiber der verschiedenen Anlagen des Freizeitindustrie-Betriebes Hofgut Dagobertshausen zu reglementieren. Dabei geht es insbesondere um die gravierenden Überschreitungen der für das Areal des Hofguts zugelassenen Personenzahlen (Besucherzahlen), tatsächlich jedoch für Veranstaltungen mit bis zu 3000 Personen ausgenutzt werden. Für die Eventscheune wurden entspr. einem Umnutzungsantrag 2015 max. 350 Personen genehmigt und die Hoffläche vor der großen Eventscheune wurde lediglich eine Außenrestauration für 60 Personen genehmigt und dies auch nur unmittelbar vor der Eventscheune. Tatsächlich wird für diverse Großveranstaltungen aber der gesamte Hofbereich genutzt, dort Speisen und Getränke ausgeschenkt sowie verzehrt. Dies geht weit über die erteilte Genehmigung hinaus. Eine Genehmigung hierfür wurde soweit ersichtlich niemals beantragt und auch nicht erteilt. 

Narrative: Wie die Magistratsspitze die Situation in Dagobertshausen beschreibt ...

OB Dr. Thomas Spies: „Dagobertshausen war ursprünglich mal ein ganz kleiner ruhiger Ort. Vielleicht haben sich das manche auch ausgesucht und dafür in Kauf genommen, dass es keinen Kindergarten und keine Schule gibt und die Busverbindung schlechter ist … Dann ist irgendwann ein Hof verkauft worden … mit sehr viel Aufwand hergerichtet worden und der Hof hat jetzt eine große Scheune und darin kann man größere Veranstaltungen machen und das ist viel besser gelaufen als je einer angenommen hat als es losging, muss man wissen. Dann gibt es bei den Besitzern eine Affinität zu Pferden, deswegen haben die dann irgendwann einen großen Reitstall gebaut. Das ist so Schritt für Schritt gewachsen – das war alles vor meiner Zeit … Da ist nicht ein Plan da gewesen, wir setzen jetzt ein Eventzentrum ins ruhige beschauliche Dagobertshausen. Das hätte ja nie ein Mensch gemacht, sondern da gab es Schrittchen für Schrittchen … dadurch hat sich für den kleinen Ortsteil Dagobertshausen eine Spannung ergeben, mit der vorher glaube ich keiner gerechnet hat als das losgegangen ist. Diese Frage muss man jetzt lösen; man muss gucken, wie sorgt man dafür, dass die Interessen der Dagobertshäuser so gut wie möglich gewahrt werden. Zum Beispiel, indem man draußen keine laute Musik machen kann, indem regelmäßig die Polizei, also das Ordnungsamt kommt und misst … Also man hört die dann, aber man hört sie nicht lauter als die Vögel, es ist halt kein Vogel … Ich glaube, wir sollten ´mal zu einem abgeschlossenen Plan kommen, ja, was eigentlich noch drin sein soll und was nicht und dann ist auch ´mal gut. Man muss da ´mal zu einer Klärung kommen und einmal endgültig abschließend sagen …“ 

(O-TON, OB Dr. Thomas Spies, Vorortdialog Elnhausen - Dagobertshausen 30.09.2020)



O-Ton Aussagen von Magistratsmitgliedern 2012 bis 2024



Städtebaulicher Rahmenplan für Dagobertshausen

Für Dagobertshausen soll mit Bürger*innenbeteiligung eine Rahmenplanung mit dem Ziel einer nachhaltigen Stadtteilentwicklung unter Einbezug der vom Runden Tisch bis Juni 2023 erarbeiteten Schwerpunkte bzw. der verschiedenen Planungsanforderungen erstellt werden und die künftige Entwicklung des Stadtteils leiten. ...

Weiterhin besteht seitens der Universitätsstadt Marburg die Absicht, in Ergänzung zum Gewerbegebiet Görzhäuser Hof eine optionale Erweiterungsfläche als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe in der Gemarkung Dagobertshausen in den Regionalplan aufnehmen zu lassen.

https://www.marburg.de/allris/vo020?VOLFDNR=1003041&refresh=false&TOLFDNR=1013011


Schwerpunkte eines städtebaulichen Rahmenplans Dagobertshausen – Ergebnisse 4. Runder Tisch 15.06.2023

 

In der Diskussion einigt sich der Runde Tisch dahingehend, dass ein städtebaulicher Plan die eigentliche Dorfmitte in den Blick nehmen und – neben den Ergebnissen der Umfrage "Wie wollen wir im Jahr 20230 in Dagobertshausen leben" und der beiden Dialogveranstaltungen – insbesondere folgende Schwerpunkte bearbeiten sollte:

 

  • Erhaltung des dörflichen Ortskerns
  • Förderung des Zuzugs junger Familien
  • Mehrgenerationenbegegnung
  • Gewerbe (im Hinblick auf den Zielkonflikt Perspektive, Entwicklung, Balance und Begrenzung)
  • Mobilität (zukunftsgerichtet und nachhaltig)
  • Verkehrssicherheit 
  • Umgehungsstraße
  • Fußwegeplanung
  • Klimaneutralität

 



15.07.2021 Stadt hilft dem Widerspruch gegen den Hotelkomplex Mengelhof nicht ab

Gründe (Auszug):

  1. Gebietserhaltungsanspruch
  2. Gebot der Rücksichtnahme
  3. Verpflichtung zur Bauleitplanung des Dorfkerns
  4. Verstoß gegen Ziele der Raumordnung
  5. Unbestimmtheit der Baugenehmigung zur künftigen Nutzung des Hotelkomplexes
  6. Nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Ortsbeirats (OBR) im Baugenehmigungsverfahren

Der Widerspruch gegen die Baugenehmigung ist zulässig aber nicht begründet. Die Widerspuchsführer sind nicht in ihren Rechten verletzt, die Baugenehmigung verstöst nicht gegen nachbarschützende Vorschriften.

 

Zu 1: Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gebietserhaltungsanspruch liegt nicht vor

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, insofern gilt § 34BauGB, wonach ein Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung … in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt… .

Ein Nachbar (Widerspruchsführer), dessen Grundstück innerhalb eines angrenzenden Planungsgebietes liegt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremder Nutzung im angrenzenden faktischen Planungsgebiet. Die angrenzenden Bebauungsplangebiete bilden nicht die nähere Umgebung für das streitgegenständliche Vorhabengrundstück (Mengelhof).

Obschon das maßgebliche Gebiet (Innenbereich Dagobertshausen) mit der Nutzungsänderung des Hofs Mengel zum Hotel einen landwirtschaftlichen Betrieb verliert, verbleiben mit den nach wie vor vorhandenen Hofstellen weitere landwirtschaftliche Betriebe, die die nähere Umgebung weiterhin als Dorfgebiet prägen. Daran ändern auch die bereits zuvor im Innenbereich umgenutzten Liegenschaften (Hof Scherer etc.) nichts.

 

Zu 2: Die Widerspruchsführer werden durch die Baugenehmigung auch nicht in dem aus § 15 Abs. 1 S. 1 und S.2 BauNVO hergeleiteten nachbarschützenden Gebot der Rücksichtnahme verletzt

 

Entgegen der Auffassung der Widerspruchsführer liegt kein Widerspruch zu der Eigenart oder der Zweckbestimmung des Baugebiets durch das streitgegenständliche Vorhaben vor, weil es sich bei dem Hotel mit Tagungsräumen um die einzige Einrichtung dieser Art im Ort handelt (Das auf dem angrenzenden Hofgut Dagobertshausen angrenzende „Schlafgut“ steht nur in Verbindung mit Veranstaltungen auf dem Hofgut zur Verfügung und zählt daher nicht als Einrichtung dieser Art).

 

Da das Vorhaben im faktischen Dorfgebiet allgemein zulässig ist, ist ein Widerspruch zur Zweckbestimmung dieser Einrichtung ebenfalls nicht begründet.

Für sich allein betrachtet sind die geplanten hotel- bzw. konferenzmäßigen Einrichtungen (28 Zimmer, 5 Konferenzräume, Küche, Wintergarten etc.) auch nicht überdimensioniert. Sofern die Widerspruchsführer zur Begründung des Verstoßes auf die sukzessiv bereits erteilten Genehmigungen betreffend der Gesamtanlage (Hofgut, Reitsportanlage, Hotelkomplex, Restaurant etc.) verweisen, „greift dies nicht durch“, weil im vorliegenden Rechtsstreit nur die hier streitgegenständliche Baugenehmigung des Hofes Mengel beurteilt wird.

Hinweis: Der zuvor von der Stadtteilinitiative vorgetragene „Globalwiderspruch“ gegen die zusammenhängende Gesamtanlage der örtlichen Gewerbebetriebe wurde bereits zuvor als rechtlich unzulässig von der Stadt zurückgewiesen

Die von den Widerspruchsführern angeführte Argumentation, dass das Bauvorhaben im Zusammenspiel mit den weiteren Nutzungen des Hofgutes Dagobertshausen, Reitsportanlage etc. eine wesentlich intensivere Nutzung der Gesamtanlage nach sich ziehen wird, wird zurückgewiesen („An- und Abreiseverkehr werden einen für ein Hotel normalen Umfang auslösen“).

 

Zu 3: Die aus § 1 Abs.3 BauGB abgeleitete Verpflichtung für die Stadt Marburg einen qualifizierten Bebauungsplan für den bislang unbeplanten Innenbereich aufzustellen, kann nicht zum Erfolg des Widerspruchs führen

 

Nach § 1 Abs. 3 S. 2BauGB hat niemand einen Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen. Der Planungspflicht der Gemeinde gem. Abs. 3 S. 1 entspricht kein subjektives Recht des Bürgers.

 

Zu 4: Der Einwand der Widerspruchsführer, dass durch die streitgegenständlichen Bescheide sowie die Genehmigung des Gesamtkomplexes gegen die Ziele der Regionalplanung Mittelhessen verstoßen wird, greift nicht durch, da die Ziele der Regionalplanung keine drittschützende Wirkung entfalten

 

Es bleibt auch hier allein das Gebot der Rücksichtnahme (s.o.) maßgeblich. Entscheidend ist daher, ob die Widerspruchsführer aufgrund der konkreten Belastungswirkungen des Vorhabens als Nachbarn unzumutbar betroffen sind. Dies ist zu verneinen.

 

Zu 5: Da eine Verletzung von subjektiven Rechten der Widerspruchsführer nicht vorliegt, kann es eine Unbestimmtheit der Baugenehmigung nicht geben

 

Ein Verstoß der Baugenehmigung gegen das Bestimmtheitsgebot verletzt einen Dritten nur dann in eigenen Rechten, wenn sich die Unbestimmtheit gerade gegen Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung zum Schutz seiner subjektiven Rechte erforderlich ist.

 

Zu 6: „Auch die Rüge der nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Ortsbeirats geht ins Leere, da der Ortsbeirat dem Vorhaben – zwar mit Bedenken – aber dennoch zugestimmt hat“

 

Hinweis: Der OBR hatte seinerzeit zwar der vom 19.05.2020 (Az. BTB 326/2020) vorgelegten Abrissgenehmigung einiger Gebäude auf dem Mengelhof zugestimmt, nicht aber dem mit Bescheid vom 30.03.2021 genehmigten Bauantrag (Az. BTB 327/2021).

 

Die vom OBR vorgetragenen Bedenken wurden, soweit es für die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden Rechtsnormen relevant gewesen ist, auch berücksichtigt und abgewogen. Jedenfalls würde hieraus auch kein Drittschutz erwachsen.


30.04.2021 Dagobertshäuser/-innen legen Widerspruch gegen die Genehmigung des Bauantrags Mengelhof ein

Widerspruch nach §§ 68 I 1, 40 I VwGO

gegen die Genehmigung des Bauantrags: Sanierung, Umbau und Umnutzung Gesamtanlage Hof Mengel Im Dorfe 7 (BTB 327/2019) Mengelhof Neubau

Bauherr: Andreas Pohl

Antragsdatum: 27. September 2019

Genehmigt durch die Stadt Marburg (Fachbereich: Planen, Bauen, Umwelt) mit Bescheid vom 30.03.2021

 

HAUPTARGUMENTE DES WIDERSPRUCHS

  1. Der Hotelkomplex stellt eine unrechtmäßige strukturelle Veränderung des Stadtteils Dagobertshausen dar. Auch insofern ist die in der Baugenehmigung getroffene Ermessensbeurteilung der zuständigen Baubehörde, wonach die in Rede stehende Baumaßnahme zu keiner unzumutbaren Belastung der Einwohnerschaft von Dagobertshausen führe, nicht nachvollziehbar, zumal diese nicht ansatzweise begründet wurde.
  2. Durch die seit dem Jahr 2010 nach und nach in verschiedenen Tranchen erteilten unterschiedlichen Baugenehmigungen bzgl. des Gesamtareals ist ein großflächig ausgedehnter, aus unterschiedlichen Eventeinrichtungen bestehender Gesamtbetrieb in Dagobertshausen entstanden, der, wäre er sogleich mit einer Gesamtgenehmigung beantragt worden, niemals hätte genehmigt werden können und dürfen.
  3. Die baulichen und sonstigen Anlagen sind unzulässig, weil sie nach Anzahl, Lage, Umfang und Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Das Gebot der Rücksichtnahme, welches Bestandteil des Begriffs des „Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung“ nach § 34 Abs. 1 BauGB ist, ist verletzt. 
  4. Eine sachgerechte Berücksichtigung der Interessen aller Planbetroffenen(inklusive der Einwohnerschaft von Dagobertshausen) durch die Gesamtanlage der örtlichen „Freizeitindustrie“ im Ortsteil Dagobertshausen vermittels eines gebietsübergreifenden Bauleitplans hat nicht stattgefunden. Die Stadt Marburg hätte anstelle von Einzelbaugenehmigungen stillschweigend die sukzessive Umwandlung eines bis dato durch klare Nutzungen geprägten Ortsteils (Dorfgebiet und Wohngebiet) in Freizeitindustrie-Gebiet zuzulassen den gesetzmäßigen Weg eines Planaufstellungsverfahrens im Sinne der § 1 ff. BauGB wählen müssen.
  5. Eine Auseinandersetzung mit den ablehnenden Gründen des OBR zu dem im Rede stehenden Bauprojekt seitens der Baubehörde hat nicht stattgefunden, dies wäre jedoch Voraussetzung für die von der Baubehörde getroffene Verwaltungsentscheidung.
  6. Die erteilte Baugenehmigung ist nach Inhalt, Reichweite und Umfang der genehmigten Nutzung unbestimmt und damit unzulässig.
  7. Die zugelassene vollständige Umstrukturierung des Ortsteils Dagobertshausen verstößt  gegen die Ziele der Raumordnung. Der Regionalplan Mittelhessen setzt für den Bereich Dagobertshausen ausschließlich Vorranggebiete für Landwirtschaft und Forstwirtschaft sowie im Bereich des Wohngebiets ein Vorranggebiet Siedlung fest.
  8. Unbekannt ist auch der Sachstand zur von sachkundigen Anwohnern beschriebenen denkmalschutzrechtlichen Situation: In einem Gewölbekeller auf dem Areal des Mengelhofes befindet sich in Richtung Hof ein zugemauertes Tor. Es werde angenommen, das Gewölbe setze sich in dieser Richtung fort und münde in einen Gang, der unterhalb der Ruine des Herrenhaus es auf der gegenüberliegenden Seite der Straße „Im Dorfe“ ende.

E-Mail-Anfrage vom 21.02.2021 an OB Dr. Spies und Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zum Hotelkomplex Mengelhof und zur neuen Stallanlage in Dagobertshausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aus aktuellem Anlass (u.a. bevorstehender Abriss von Gebäudeteilen ehemaliger Mengelhof und umstrittener Bauantrag vom 31.10.2019 zu einem überdimensionierten Hotel-, Gastronomie- und Konferenzkomplex sowie Baugenehmigung einer weiteren großen Stallanlage auf der hiesigen Reitsportanlage - ohne dass vom RP Gießen geforderte Zielabweichungsverfahren) erneuern wir unsere Anfrage vom 14. November 2018 an die in der Stadtverordnetenversammlung Marburg vertretenen Fraktionen. 

Wir  bitten Sie freundlichst um Ihre Einschätzung zur nach wie vor ungebremsten Expansion der Freizeitgewerbebetriebe bzw. der Situation in Dagobertshausen. 

 

In der Gesamtschau stellen sich die um das Hofgut und die Reitsportanlage angesiedelten Gewerbe-, Restaurations- und Freizeitbetriebe als  sukzessive erweiterter Gesamt-Betrieb dar, dessen Rechtmäßigkeit im Hinblick auf die erteilten Genehmigungen und Nutzungsänderungen zweifelhaft ist. In kleinen Tranchen wurden in den letzten Jahren massive Betriebserweiterungen und Funktionsänderungen beantragt und immer wieder genehmigt. Darüber hinaus ist zu bezweifeln, ob die sukzessive zugelassene Umstrukturierung des Ortsteils Dagobertshausen den Zielen der Raumordnung entspricht, da im Regionalplan Mittelhessen für den Bereich Dagobertshausen ausschließlich Vorranggebiete für Landwirtschaft und Forstwirtschaft - sowie im Bestand ein Vorranggebiet Siedlung festgeschrieben sind neben Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft sowie regionalem Grünzug. Gewerbe- und Freizeitgebiete sind hierin nicht ansatzweise vorgesehen. Es zeichnet sich zudem ab, dass die tatsächliche intensive Nutzungsabsicht der Event- und Kulturscheune sowie die massive Ausweitung der Außennutzung für Großevents aller Art in diesem Umfang nicht beantragt und genehmigt worden sind. Ebenso scheint die hohe Anzahl der Besucher*innen durch die Genehmigungsunterlagen nicht abgedeckt zu sein.

 

Obwohl dem Magistrat und den zuständigen Fachdiensten der Stadtverwaltung die intensive Nutzung der verschiedenen Gewerbebetriebe und die Problem-Faktoren hinlänglich bekannt sind (z.B. Verkehr, Lärm, gravierender Strukturwandel des Orts) wurde mit Ziel einer planvollen und ausgewogenen Stadtteilentwicklung bisher weder interveniert noch regulierend eingegriffen. Unsere diesbezüglichen Anfragen seit Mitte letzten Jahres bei der Stadtverwaltung (Fachbereich 6) blieben bislang allesamt unbeantwortet.

 

Nähere Informationen zum gesamten Hintergrund können Sie der Website unserer Stadtteilinitiative Leben und Wohnen in DAGO sowie dem im Büchner-Verlag Marburg kürzlich erschienenen Sachbuch (Dagobertshausen – Ausverkauf eines Dorfes?) entnehmen.

 

Für weitere Informationen stehen die Unterzeichner jederzeit zur Verfügung. In Anbetracht der Gesamtsituation wären wir Ihnen für eine baldige Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Thomas Rautenberg        Ute Göbel-Lehnert      Dr. Dieter Brazel

 

https://www.dagobertshausen.website

https://www.buechner-verlag.de/buch/dagobertshausen/


08.04.2020: Zum Sachstand der juristischen Auseinandersetzung mit der Stadt Marburg

Juristische Einschätzungen zum bauaufsichtlichen Klärungsbedarf

  1. Die um das Hofgut und die Reitsportanlage angesiedelten Gewerbe-, Restaurations- und Freizeitbetriebe stellen sich  als  sukzessive erweiterter Gesamt-Betrieb dar, deren Rechtmäßigkeit einer Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die erteilten Genehmigungen und Nutzungsänderungen unterzogen werden muss.
  2. In kleinen Tranchen wurden massive Betriebserweiterungen und Funktionsänderungen beantragt und genehmigt.
  3. Es zeichnet sich ab, dass die tatsächliche intensive Nutzungsabsicht der Event- und Kulturscheune sowie die massive Ausweitung der Außennutzung für Großevents aller Art in diesem Umfang nicht beantragt und genehmigt worden sind. Ebenso scheint die hohe Anzahl der Besucher_innen durch die Genehmigungsunterlagen nicht abgedeckt zu sein.
  4. Problematisch sind zudem die Stellplatzfrage bzw. -berechnung sowie die Verkehrskonzeption für die viel zu engen Straßen in Dagobertshausen, insbesondere im Hinblick auf den beantragten Um- und Ausbau des ehemaligen Hof Mengel zu einem großen Hotel-, Restaurant und Konferenzkomplex.
  5. Die vom Hofgut betriebene Werbung und das Eventspektrum bestätigen einen sehr großen Gesamt-Freizeitbetrieb, der den Charakter des kleinen Ortsteils Dagobertshausen nachhaltig und in einer für die Anwohner­_innen unerträglichen Weise verändert hat. Ein solcher Großbetrieb ist in einem sonst von reiner Wohnbebauung und vormals noch untergeordneter Landwirtschaft geprägten Ortsteil absolut unverträglich und verstößt eklatant gegen das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot.
  6. Obwohl der Stadt die intensive Nutzung der verschiedenen Gewerbebetriebe und die Problem-Faktoren (z.B. Verkehr, Lärm, Strukturwandel des Orts) hinlänglich bekannt sind, wurde bisher weder interveniert noch regulierend eingegriffen (Stadtentwicklungsplanung).
  7. Es ist sehr zu bezweifeln, ob die sukzessive zugelassene Umstrukturierung des Ortsteils Dagobertshausen den Zielen der Raumordnung entspricht, da im Regionalplan Mittelhessen für den Bereich Dagobertshausen ausschließlich Vorranggebiete für Landwirtschaft und Forstwirtschaft sowie im Bestand ein Vorranggebiet Siedlung festgeschrieben sind, wobei auch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft sowie regionalen Grünzug vorgesehen sind. Gewerbe- und Freizeitgebiete sind hier nicht ansatzweise vorgesehen.

07.09.2020: Linke: Kein Ausbau der Eventindustrie in Dagobertshausen – CDU reagiert allergisch auf Erwähnung von DVAG-Parteispenden

Ein Antrag der Marburger Linken wandte sich gegen die Pläne einer DVAG-Firma zum Umbau des „Hof Mengel“ in Dagobertshausen in ein Hotel. Fraktionsvorsitzende Renate Bastian: „Im Zuge der unverhältnismäßigen Ausbreitung der Eventindustrie mit Hofgut, Reitanlage, Gastronomie, Hotelerie und zahlreichen Großevents im Laufe des Jahres verändert sich der Charakter des Stadtteils, verschlechtern wachsender Lärm und Verkehr die Lebensqualität. Es droht der Aus- verkauf eines Dorfes.“ Jan Schalauske verwies im Zusammenhang mit dem Wohlwollen der Stadt gegenüber den Expansionsplänen der DVAG auf deren Machtstellung und ihre üppigen Partei- spenden an mehrere Parteien. Die CDU-Fraktion empfand das erneut als Vorwurf der Korruption, rief nach dem Ältestenrat und forderte Genugtuung. Was nicht behauptet wurde, kann auch nicht zurückgenommen werden. Das machte Schalauske in einem Statement deutlich. 

https://die-linke-marburg.de/upload/articles/226/attachments/Bericht_aus_der_StVV_Marburg_2020_8.pdf


08.2020: Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Hotelkomplex Hof Mengel bzw. zur Einführung einer Bauleitplanung für den Ortskern von Dagobertshausen leider abgelehnt

Der Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Hotelkomplex Hof Mengel ist in die August-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht worden, da der Antrag der Linken erst in dieser Sitzung diskutiert werden konnte.

Leider wurde der Antrag von Seiten der Regierungsmehrheit im Stadtparlament abgelehnt. Die Stadtverwaltung sieht offenbar keine Notwendigkeit für eine Bauleitplanung für den Dagobertshäuser Ortskern. Im Detail wurden die Argumente für und wider eine Bauleitplanung bedauerlicherweise nicht diskutiert, da die Debatte sich sehr schnell auf die Familie Pohl zuspitzte und eine Diskussion in der Sache nicht mehr wirklich stattgefunden hat. 


04.06.2020: Geheimprojekt: Neue Stall-Anlage (Kommentar)

Jetzt also doch! Wie sind wir die ganze Zeit über angelogen worden. Immer wieder hat die Stadtteilinitiative nachgefragt – nach den Erweiterungsplänen der örtlichen Gewerbebetriebe Richtung Elnhausen, beim Bürgermeister, bei der Verwaltung, bei den Stadtverordneten …. Zuletzt gab es dazu folgende Aussage seitens der Stadt auf die Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen:

"Frage: Ist von Seiten des Investors eine weitere Ausdehnung des Freizeit- und Gastronomiebetriebs, bspw. in Richtung Elnhausen, vorgesehen bzw.  wurden entsprechende Überlegungen oder Planungen an den Magistrat und die Stadtverwaltung herangetragen?  Gibt es dazu bereits Kontakte mit dem RP Gießen, der in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit eines Zielabweichungs- bzw.  Erweiterungsverfahrens hingewiesen hatte?

Antwort Magistrat: Erweiterungsabsichten hinsichtlich der Gastronomie sind dem Magistrat nicht bekannt. Das Regierungspräsidium hat mitgeteilt, dass Erweiterungen bezüglich einer landwirtschaftlichen bzw.  pferdesportlichen Nutzung eines Zielabweichungsverfahrens vom bestehenden Regionalplan bedürften.“

 

Wenig geschickt hatte der Magistrat einfach an der Frage vorbei geantwortet. Kann man machen, trägt aber nicht zur Vertrauensbildung bei.

 

Erst durch beharrliche Nachfragen unseres Anwalts sah sich die Stadt zuletzt gezwungen, den seit langem innerhalb von Magistrat bzw. Stadtverwaltung bekannten Plan zu einer neuen Stallanlage Richtung Elnhausen dem Ortsbeirat vorzulegen. Unser Ortsbeirat hat das Thema dann auch sofort in seiner (Regen-) Sitzung auf dem Bolzplatz am 04.06.2020 behandelt, obwohl es gar nicht auf der Tagesordnung stand (s. http://www.dagobertshausen.de/Einl-OB_04-06-20.pdf). Es störte dann wohl auch nicht mehr weiter, dass dem Ortsbeirat noch gar keine Baubeschreibung zu dem Projekt vorlag. Gewohnt willfährig signalisierte er trotzdem im Beschluss seine Zustimmung zu dem Projekt, falls einige unwesentliche Nebenbedingungen eingehalten würden:

 

Protokoll-Auszug Ortsbeirat Dagobertshausen vom 04.06.2020:

Zu b. Dem Ortsbeirat wurde vom Fachdienst Bauaufsicht ein Lageplan für ein beabsichtigtes Bauvorhaben (Stallanlage) innerhalb des Hofguts in unmittelbarer Nähe zur Reithalle mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Danach soll das Gebäude ca. 10 m breit und 25 m lang werden. Die Baubeschreibung lag dem Ortsbeirat zur Sitzung allerdings nicht vor.

 

Abstimmung

Zu b.: Aufgrund der dem Ortsbeirat vorliegenden Unterlagen kann er leider keine abschließende Stellungnahme abgeben. Die Zustimmung wird allerdings in Aussicht gestellt, wenn aus dem Bauantrag folgt, dass hier tatsächlich nur Ställe und keine zusätzlichen Abstellräume errichtet werden sollen. Außerdem sollte das Bauwerk sich in das Ensemble der übrigen Bauwerke einfügen und daher eine Firsthöhe von ca. 6,00 m nicht überschreiten. 

 

Nach diesem Muster geht es immer weiter in Dagobertshausen: Mittlerweile liegt die Abrissgenehmigung für Teile des Mengelhofs vor, auch wenn der Antrag für den Neubau eines völlig überdimensionierten Hotelkomplexes auf diesem Grundstück derzeit noch aussteht. Die Freizeitindustrie expandiert ungebremst in alle Richtungen weiter!


Geheimprojekt: Bauantrag Umnutzung des ehemaligen Mengel-Hofes in einen großen Hotel-, Restaurant- und Konferenzkomplex

 

Chronologie des Ablaufs vom Erwerb des Hof Mengel im Februar 2018 bis Januar 2021

 

Die Ankündigung, dass „die für die neuen Eigentümer der Liegenschaften Im Dorfe 7 verantwortliche Person zu gegebener Zeit gern darüber berichten wird, wie der Hof künftig genutzt werden soll“ (OBR-Sitzung 22.02.2018) wurde bis heute nicht eingelöst.

Im Verlauf der zwei Jahre erfolgten keinerlei offizielle Informationen der Gewerbebetriebe und/oder der Stadtverwaltung.

 

Die Erstinformation zum Bauvorhaben bzw. Nutzungskonzept in der OBR-Sitzung am 01.11.2018 weicht eklatant vom Bauantrag 31.10.2019 ab 

 

Siehe auch, Der Ortsbeirat lehnt das im Bauantrag vorgelegte Hotel-Konzept ab.

 

Informationsstand zum Bauantrag Hof Mengel – hier: Abstimmung / Beschlüsse des OBR

 

Bis Jan. 2021

Keine weitere Ortsbeiratssitzung

OBR-Sitzung

16.09.2020

Am 30.09. kommt der Oberbürgermeister zu einem „Vorort-Dialog“ für Elnhausen und Dagobertshausen von 19:00 bis 21:00 Uhr nach Elnhausen. Um möglichst Vorabeinreichung der Fragen wird gebeten. Der Ortsvorsteher beabsichtigt, fol- gendes anzusprechen: … Stand des Baugenehmigungsverfahrens „Im Dorfe 7“ (ehemals Mengelhof)
Kommentar: ist nicht erfolgt!

04.06.2020

Der Fachdienst Bauaufsicht hat mitgeteilt, dass die Abrissarbeiten auf dem Grundstück „Im Dorfe 7“ inzwischen genehmigt wurden (Az.: 63 BTB 326/2019 /siehe auch Niederschrift vom 06.02.2020, TOP 7). Eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben (s. Niederschrift vom 31.10.2019, TOP 3) wurde bisher nicht erteilt.

06.02.2020

Der Fachdienst Bauaufsicht hat um eine weitere Stellungnahme zum Bauvor- haben „Im Dorfe 7“ gebeten. Hier sollen die Lagerhalle, die Werkstatt, der Anbau sowie der Keller des Schweinestalls abgebrochen werden.
Abstimmung:
1. Der Ortsbeirat verweist zunächst auf seinen Beschluss vom 31.10.2019, TOP 3 zum Bauantrag in gleicher Sache, wonach er einerseits die Sanierung der Hofanlage begrüßt, aber das vorgelegte Konzept ablehnt.
2. Wenn die vorgesehen Abrissmaßnahmen sich aber innerhalb der rechtlichen – einschließlich denkmalschützerischen – Vorgaben halten, kann und will er sich dem Abriss nicht entgegenstellen. …

31.10.2019

Bauantrag für ehemaligen Hof Mengel (Vorstellung durch Ortsvorsteher / Bauherren nicht anwesend)
Abstimmung: ... Der Ortsbeirat (OBR) begrüßt einerseits die Sanierung der Hofanlage, lehnt aber das vorlegte Konzept
(56 Betten, Restaurant, mehrere Tagungs- und Konferenzräume, 234 Sitzplätze für Konferenzen / Tagungen, zwei Wintergärten usw.) ab. Nach sorgfältiger Abwägung der Interessen des Bauherrn einer- und der Bevölkerung des Stadtteils Dagobertshausen andererseits kann er der vorgelegten Planung aus folgenden Gründen nicht zustimmen usw.

21.08.2019 /

Keine Informationen zum aktuellen Sachstand

16.05.2019

Keine Informationen zum aktuellen Sachstand

28.03.2019

Unter Verschiedenes/Bürgerfrage nach Sachstand des Bauvorhabens: Der OBR habe noch keine offiziellen Mitteilungen erhalten. Es sei ja bekannt, dass ein Landhotel geplant und zusätzlich ein Wintergarten-Anbau vorgesehen sei.

01.11.2018

Bericht: Ein Bauantrag wurde noch nicht gestellt. Umbaupläne sind dem OBR bisher nicht vorgelegt worden. Nach ersten Informationen sei ein kleines Hotel mit 20-25 Betten beabsichtigt. Verweis auf Beschlüsse vom 07.06. und 05.09. unter Hinweis auf § 82 Abs. 3 HGO angemahnte frühzeitige Beteiligungspflicht des OBR zumindest durch die Bauaufsicht.

24.01.2019

Baumaßnahmen: Für den Umbau des bisherigen Mengel-Hofes wurde bisher kein Bauantrag gestellt. Es ist aber wohl beabsichtigt, in diesem Gebäude ein kleines Landhotel zu errichten.

Abstimmung: OBR bittet Ortsvorsteher, sich nochmals brieflich an die neuen Eigentümer zu wenden. Der OBR solle frühzeitig vorab über die Bauplanung informiert werden. Auch der Fachbereich Bauordnung des Magistrats soll unter nochmaligem Hinweis auf § 82 Abs. 3 S. 2 HGO gebeten werden, OBR unverzüglich nach Eingang des Bauantrags anzuhören.

05.09.2018

Abstimmung: OBR bezieht sich auf seinen Beschluss vom 07.06.2018 zu TOP 4 und bittet nochmals sowohl die neuen Eigentümer wie auch die Stadt (Fachbereich Bauordnung), ihn beim Umbau bzw. ggf. Neuplanung frühzeitig in die Planungen und den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Er bittet schon jetzt, die Umbaumaßnahmen maßvoll durchzuführen, um eine Überdimensionierung in einem der kleinsten Stadtteile Marburgs zu vermeiden.

07.06.2018

Abstimmung: OBR erwartet beim Umbau bzw. ggf. Neuplanung des ehemaligen Mengel-Hofes (Im Dorfe 7) eine frühzeitige Einbeziehung in den Entscheidungsprozess durch die städtischen Gremien, da er eine solche Maßnahme schon jetzt als „wichtig“ i.S. § 82 Abs. 3 HGO einstuft. Die Bitte richtet sich auch an die neuen Eigentümer-Betreiber, den OBR über das Nutzungskonzept noch vor der Einreichung fertiger Pläne zu informieren und mit dem OBR und den betroffenen Ortsbewohnern zu beraten.

22.02.2018

Bericht: Verkauf des Hofs Mengel: Der Gefahrübergang des bisherigen Hofs Mengel an den neuen Eigentümer ist zum 02. April 2018 vereinbart. Allerdings wurde nur die Hofreite verkauft, nicht aber die dazugehörigen Ländereien. Diese bleiben weiter im Eigentum des bisherigen Eigentümers. Eine für die neuen Eigentümer der Liegenschaften Im Dorfe 7 verantwortliche Person wird zu gegebener Zeit gern darüber berichten, wie der Hof künftig genutzt werden soll. Derzeit ist die Meinungsbildung darüber aber noch nicht abgeschlossen, weshalb der Vertreter der neuen Eigentümer entschuldigt zur heutigen Sitzung des Ortsbeirats nicht gekommen ist …


Mediation (Schriftverkehr mit der Stadt)

19.03.2020: Stadt zieht ihr Mediations-Angebot überraschend wieder zurück


An den                                                                                 Marburg, 24.03.2020

Magistrat der Stadt Marburg

Fachdienst: Unterstützung

Kommunaler Gremien (FD 09)

35035 Marburg

 

 

Mediationsverfahren im Stadtteil Dagobertshausen

Hier: Ihr Schreiben vom 19.03.2020 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Spies,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Stötzel,

 

wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 19. März 2020, das wir mit großer Irritation zur Kenntnis genommen haben.

 

Wir können dem Schreiben leider nicht entnehmen, welche „Parteien Bedenken gegen die vorgeschlagene Vorgehensweise geäußert und ihrerseits Bedingungen gestellt“ haben. Sollte damit unsere Stadtteilinitiative gemeint sein, so stellen wir hiermit noch einmal fest, dass wir den in Ihrem Schreiben vom 25.02.2020  genannten Voraussetzungen für eine Mediation (alle genannten Akteure müssen zustimmen, Bauanträge ruhen, keine Klage, von allen akzeptiertes Mediationsbüro) prinzipiell zugestimmt haben, allerdings mit der Ergänzung, dass natürlich zwischenzeitlich vor Ablauf der Mediation auch keinerlei Fakten geschaffen werden dürfen, z.B. durch Abriss im Mengelhof. Die Ergänzung kann in insofern kein Problem sein, weil ja nach den von Ihnen genannten o.g.  Voraussetzungen ohnehin alle Bauanträge (also auch die zum Abriss) ruhen sollten.

 

Ferner wurde in Ihrem Schreiben nicht deutlich, was mit „Bedingungen“ gemeint ist. Wir gehen davon aus, dass Bedenken gegen das von Ihnen vorgeschlagene Vorgehen zulässig und diskussionswürdig sein dürften, ohne dass dies von ihnen zum Anlass genommen wird, dass angebotene Mediationsverfahren einseitig zurück zu nehmen. Sämtliche Anregungen zum weiteren Verfahren in unserem Antwortschreiben vom 02.03.2020 sind insofern selbstverständlich auch diskussionsfähig und nicht als ausschließende Bedingungen zu sehen.

 

Auch insofern wären wir hier für eine Klarstellung Ihrerseits dankbar.

 

Für weitere Gespräche und auch eine außergerichtliche Form der Auseinandersetzung und Einigung – in welcher Form auch immer – stehen wir, die Stadtteilinitiative Leben und Wohnen in Dago natürlich auch weiterhin zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stadtteilinitiative Leben und Wohnen in DAGO

 


Nachfolgendes Schreiben wurde mit Datum vom 02.03.2020 an die Stadt versandt.
  

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Spies,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Stötzel,

 

wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 25. Februar 2020.

 

Die Stadtteilinitiative war zu jeder Zeit, wie vielfach dokumentiert, gesprächsbereit und hat überdies aktiv Gespräche gesucht. Insofern sind wir natürlich auch offen für ein vom OBR und Ihnen vorgeschlagenes Mediationsverfahren.

 

Wie Sie gewiss nachvollziehen können, war es innerhalb der extrem kurzen Antwort-Frist („bis spätestens 4.3.2020“) nicht möglich, notwendige Gespräche mit allen Beteiligten der Stadtteilinitiative und unserem Rechtsanwalt zu führen. Betrachten Sie bitte daher nachfolgende Ausführungen als ad hoc Stellungnahme. 

  • Sie schreiben, dass eine aktive Beteiligung seitens des Magistrats und der Verwaltung ausdrücklich nicht vorgesehen ist. Dies halten wir für nicht zielführend, da u.E. das Nichthandeln der Stadt die aktuellen Probleme in Dagobertshausen maßgeblich mitverursacht hat. Dieser Sachverhalt wurde in der Bauausschuss-Sitzung vom 20.02.2020 von mehreren Abgeordneten konkret thematisiert und dabei die Forderung erhoben, eine seit langem fehlende Stadtteilentwicklungs-  und Bebauungsplanung zu etablieren. Außerdem ist die Beteiligung der Stadt allein schon deswegen unverzichtbar, da die juristische Auseinandersetzung ausschließlich zwischen Stadtteilinitiative und Stadt besteht.
      
  • Ferner sehen wir die vorgesehene Beteiligung der Geschäftsführungen der örtlichen Gewerbebetriebe nicht als zielführend an, da hier die Eigentümer die maßgeblichen Akteure sind und wir leider feststellen mussten, dass Aussagen und Zusagen der Geschäftsführung nicht belastbar waren. 

  • Den in Ihrem Schreiben genannten Voraussetzungen für eine Mediation (alle genannten Akteure müssen zustimmen, Bauanträge ruhen, keine Klage, von allen akzeptiertes Mediationsbüro) können wir prinzipiell zustimmen, allerdings mit der Ergänzung, dass natürlich auch keinerlei Fakten geschaffen werden dürfen, z.B. durch den Abriss von teilen des Mengelhofs. (...). 

Wir erachten insgesamt einen Vorabtermin zur Abstimmung des geeigneten Formats, der exakten Zielausrichtung, und transparenten Durchführung des Verfahrens, im Sinne einer partizipativen Abklärung sämtlicher Rahmenbedingungen für sinnvoll bzw. notwendig.

Zur Klarstellung möchten wir anmerken, dass wir natürlich sehr begrüßen würden, wenn die von der Stadt benannte Gesamtproblematik Freizeitindustrie in Dagobertshausen in der Mediation behandelt wird.

Zusammengefasst, sehen wir dann realistische Erfolgsaussichten einer Mediation, wenn unseren angeführten Hinweisen und Ergänzungen Rechnung getragen wird.

 

In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

 

Stadtteilinitiative Leben und Wohnen in DAGO


Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: Beurteilung der angestrebten Erweiterung des Hofguts Dagobertshausen

https://www.gruene-marburg.de/userspace/HE/marburg/Stadtfraktion/Doku/Grosse_Anfragen_2016-2021/Beurteilung_der_angestrebten_Erweiterung_des_Hofguts_Dagobertshausen.pdf

  1. Sieht der Magistrat in der Expansion der Gewerbebetriebe in Dagobertshausen ein Problem im Zusammenhang mit den Klimaschutzzielen der Stadt?
  2. Welche Bebauungspläne bilden die Grundlage für den Hofgutkomplex und die Reitsport- anlage in Dagobertshausen?
  3. Welche Angaben zu Besucher- und Veranstaltungszahlen von Seiten des Eigentümers wurden bei der Beantragung der verschiedenen Komplexe (z.B. Eventscheune, Kulturscheune, Reitsportanlage) zu Grunde gelegt und genehmigt?
  4. Mit welchem Verkehrs- und Besucheraufkommen wird bei einer evtl. Genehmigung des Bauantrags zur geplanten (Um-)Nutzung des ehemaligen Mengel-Hofes in einen großen Hotel-, Restaurant- und Konferenzkomplex gerechnet? Welche Zahlen liegen von Seiten des Investors dem eingereichten Bauantrag zu Grunde?
  5. Wie bewertet der Magistrat die in den vergangenen Jahren erfolgte und aktuell geplante Expansion der Freizeitgewerbebetriebe (Hofgutkomplex und Reitsportanlage) im Hinblick auf das dörfliche Leben in Dagobertshausen?
  6. Wie beurteilt der Magistrat die geschehenen strukturellen Veränderungen Dagobertshausens hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Lebens- und Wohnqualität der ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger?
  7. Wie beurteilt der Magistrat das vom Ortsbeirat Dagobertshausen angestrebte Verfahren für eine Dorfmoderation bzw. Mediation zur Konfliktbearbeitung im Stadtteil?
  8. Ist von Seiten des Investors eine weitere Ausdehnung des Freizeit- und Gastronomiebetriebs, bspw. in Richtung Elnhausen, vorgesehen bzw. wurden entsprechende Überlegungen oder Planungen an den Magistrat und die Stadtverwaltung herangetragen? Gibt es dazu bereits Kontakte mit dem RP Gießen, der in diesem Zusammenhang auf die Notwen- digkeit eines Zielabweichungs- bzw. Erweiterungsverfahrens hingewiesen hatte?
  9. Beabsichtigt der Magistrat im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans Mittelhessen die Anmeldung einer veränderten Ausweisung des Gebietes bzw. potenzieller Erweiterungsflächen?

Ausdruck vom: 26.02.2020 Seite: 1/2

 

Begründung:

Die angestrebte Erweiterung des Freizeit- und Gastronomiekomplexes in Dagobertshausen sorgt in der örtlichen Bevölkerung und darüber hinaus in ganz Marburg für Irritationen und Proteste. Den aktuellsten Kumulationspunkt dieses Unmutes stellt der eingereichte Bauantrag zum Umbau des sog. Mengel-Hofes dar, welcher lt. den Plänen des Investors zu einem Hotel mit integriertem Tagungszentrum umgebaut werden soll.

Zwecks einer fundierten Beurteilung der Situation und der Auswirkungen der geplanten Erweiterung des Freizeit- und Gastronomiebetriebs auf die örtlichen Strukturen wird der Magistrat um die Beantwortung der o.g. Fragen gebeten.

 

Christian Schmidt Marco Nezi 


Bericht Bauausschusssitzung # TOP Ö 5.1 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr.: Kein Umbau des „Hof Mengel“ in Dagobertshausen zu einem Hotel- und Konferenzkomplex

Fast eineinhalb Stunden wurde der o.g. Tagesordnungspunkt beraten. Ein Hauptpunkt dabei waren die Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung und der Politik, die seitens der Fraktionen sehr unterschiedlich bewertet wurden. Dass es in der Praxis der Stadtentwicklung Marburgs und darüber hinaus viele Beispiele dafür gibt, dass Politik sehr wohl über Handlungsmöglichkeiten in solchen Fällen verfügt, wird durchaus nicht von allen Parteien im Stadtparlament bestritten. Jedoch betonte der Bürgermeister wiederholt, dass die Bauverwaltung die Anträge nach Recht und Gesetz prüfe, und dass man seitens der Politik und Stadtverwaltung keine Handhabe zum Einschreiten besitze.

 

Zwischenzeitlich wurde die Idee aufgeworfen und überwiegend zustimmend kommentiert, dass sich der Ausschuss einmal vor Ort ein Bild über die Situation in Dagobertshausen verschaffe. Letztlich wurde dieser Ansatz aber wieder verworfen.

 

Unruhe kam auf, als der Beschluss des Ortsbeirats von Dagobertshausen durch CDU-Fraktionsmitglieder sehr einseitig so interpretiert wurde, als hätte der OBR das Projekt gar nicht abgelehnt: So konnte Bürgermeister Stötzel unwidersprochen behaupten, dass der Ortsbeirat ja eigentlich gar nicht gegen das Projekt sei und indirekt dem Teilabriss von Gebäuden des Hof-Mengel bereits zugestimmt habe.

 

Die anwesenden Mitglieder der Stadtteilinitiative protestierten zwar lautstark gegen diese Interpretation u.a. des Bürgermeisters konnten bzw. durften sich dazu aber nicht offiziell äußern im Ausschuss.

Der Ortsbeirat hätte hingegen Gelegenheit dazu gehabt, seinen ablehnenden Beschluss im Ausschuss ausführlich zu erläutern, weil Ortsbeiräte ein Rederecht in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung besitzen. Doch der Beirat glänzte durch Abwesenheit.

 

Der Antrag der Marburger Linken (Kein Umbau des „Hof Mengel“ in Dagobertshausen zu einem Hotel- und Konferenzkomplex) wurde dann erwartungsgemäß von der schwarz-roten Mehrheit abgelehnt, immerhin aber gegen die Stimmen der Linken und der Grünen.

 

Das Ortsbeirats-Protokoll der Sitzung vom 06.02.2020 stellt tatsächlich leider fest: „Wenn die vorgesehenen Abrissmaßnahmen sich aber innerhalb der rechtlichen – einschließlich denkmalschützerischen – Vorgaben halten, kann und will er (der OBR) sich dem Abriss nicht entgegenstellen.“[1] Das entsprach nicht den Ausführungen des OBR während der Sitzung und stand im krassen Widerspruch zum eigentlich ablehnenden Beschluss vom Oktober 2019. Die Stadtteilinitiative hat zu diesem Vorgang ein deutlich rügendes Schreiben an den Ortsvorsteher verfasst. Darin wird der OBR aufgefordert, dass die Beschlüsse künftig öffentlich und während der OBR-Sitzungen gefasst werden.


[1] Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsbeirats Stadtteil Dagobertshausen im Hofgut Dagobertshausen am 06. Februar 2020, Tagesordnungspunkt 7, S. 8


Bericht: Stadtverordnetenversammlung 28.02.2020 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Marburger Linke betr. Kein Umbau des „Hof Mengel“ in Dagobertshausen zu einem Hotel- und Konferenzkomplex

1. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Marburger Linke betr. Kein Umbau des „Hof Mengel“ in Dagobertshausen zu einem Hotel- und Konferenzkomplex

https://www.marburg.de/allris/to020?TOLFDNR=87222&SILFDNR=3759

 

Am 31. Januar 2020 wurde von der Fraktionsvorsitzenden der Marburger Linken, Frau Bastian, der u.a. Dringlichkeitsantrag „Dagobertshausen“ eingebracht, nachdem der Ältestenrat (in dem jede Fraktion vertreten ist) die Dringlichkeit am 30.01.2020 verneint hatte. Die antragstellende Fraktion hatte die Möglichkeit, die Dringlichkeit des Antrags in fünf Minuten auf der Sitzung des Stadtparlaments in Anwesenheit der örtlichen Presse zu begründen. Zu den wesentlichen Begründungslinien gehörten: massive Strukturveränderung des Ortes durch Ausdehnung der Freizeitgewerbebetriebe/kommerzieller Fremdkörper zulasten der ortsansässigen Bewohner/-innen (Anhängsel), 80.000 Besucher/-innen/pro Jahr, Folgeprobleme z.B. Lärm und Verkehr, weitere deutliche Erhöhung der Besucher und Veranstaltungen bei evtl. Genehmigung des Bauantrags ehemaliger Hof Mengel, unzulässige Ausdehnung von Parkplätzen. Daher dringender STOP dieser Entwicklung notwendig, da ansonsten die Entscheidung auf dem Verwaltungsweg über die Bauaufsicht erfolgt!

 

Eine Gegenrede (Partei?): Wir sprechen gegen die Dringlichkeit (ohne Begründung). 

 

Anschließender Redebeitrag von Bürgermeister Wieland Stötzel: Der Dringlichkeitsantrag habe für Verwunderung gesorgt. Die Bauverwaltung (nach § 64 als Bauaufsichtsbehörde zuständig für Baugenehmigungen) sei es gewohnt, nach Recht und Gesetz zu arbeiten/zu entscheiden. Die Obere Bauaufsicht sei das Regierungspräsidium in Gießen. Wenn verlangt würde, eine solche Entscheidung im Parlament zu treffen, sei das nicht nur nicht dringlich, sondern unzulässig/gesetzeswidrig.

Der Bauantrag und die Einzelheiten würden intensiv von der Bauverwaltung geprüft.

 

Abstimmung des Dringlichkeitsantrages: wird nicht angenommen

 

Entscheidung: Der Antrag geht den üblichen Weg durch die Ausschüsse und steht auf der TO der nächsten Sitzung (voraussichtlich im März), da im Februar die Haushaltslesung stattfindet.

 

2. Kleine Anfrage zu „Dagobertshausen“

 

Bürgermeister Wieland Stötzel nimmt wie folgt Stellung: Das Schutzbedürfnis werde nicht durch Auflagen gesichert. Es würden die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. das Bundes-Immissionsschutzgesetz gelten. Bei größeren Veranstaltungen würde der Ortskern abgesperrt, so dass der Verkehr ferngehalten werde. Zum Verkehrskonzept gehöre ein Shuttlebus-Service. Bei allen relevanten Veranstaltungen seien Lärmmessungen durchgeführt worden, die keine Lärmüberschreitungen ergeben hätten. Allerdings hätte man bei einer Lärmmessung festgestellt, dass die Feldlerche die Geräusche übertönt hätte.

 

1.   Nachfrage: „Wollen Sie damit sagen, dass die Feldlerche lauter ist als der Lärm von dem Verkehr und den Veranstaltungen?“

Antwort B Wieland Stötzel: ? (akustisch nicht verstehbar)

 

2.   Nachfrage: „Ist eine weitere Flächenausdehnung in Richtung Elnhausen geplant?“

Antwort B Wieland Stötzel: vermittelt zunächst den Eindruck, er verstünde die Frage nicht; danach: Wenn sie damit meinen, dass die Ortsgrenzen verschoben werden, ist das nicht der Fall.


Bericht zur Ortsbeiratssitzung am 06.02.2020, hier: kurzfristig eingeschobener TOP 7: Bauanträge (Hof-Mengel)

Zum Bauantrag im Oktober 2019 „Umbau des ehemaligen Hof Mengel zu einem Hotel-, Restaurant- und Konferenzkomplex“ hatte der Ortsbeirat (OBR) am 31.10.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Nach sorgfältiger Abwägung der Interessen des Bauherrn einerseits und der Bevölkerung des Stadtteils Dagobertshausen andererseits kann er (der Ortsbeirat) der vorgelegten Planung aus folgenden Gründen nicht zustimmen: Die beantragte Nutzungsänderung des bisherigen landwirtschaftlich genutzten Hofgrundstücks würde den Charakter nicht nur dieses Grundstücks, sondern auch – in Zusammenschau mit der bereits durchgeführten faktischen Nutzungsänderung des Hofguts (Im Dorfe 14) – des gesamten Stadtteils Dagobertshausen völlig verändern … .“

 

Ortsvorsteher:

  • Neben dem o.a. Bauantrag (Teil 1) sei eine Abrissgenehmigung (Teil 2) für vier Gebäude erforderlich. Ein expliziter Antrag zur Stellungnahme sei dem OBR erst jetzt vorgelegt worden. OBR bleibt bei Ablehnung; Stellungnahme zum Antrag der Abrissgenehmigung ist identisch mit o.a. Beschluss vom 31.10.2019.
  • Wegen bestehender Kontroverse über Bauplanungen ehemaliger Hof Mengel solle es zu keiner Spaltung zwischen Mitbürgern und Gewerbebetreiben kommen; es wird um Zurückhaltung mit öffentlichen Schuldzuweisungen gebeten: Dagobertshausen solle nicht als Negativ-Ort erscheinen. Das gemeinsame Gespräch soll gesucht werden. OBR werde Stadtverwaltung bitten, eine Moderation bzw. einen Mediationsprozess in Zusammenarbeit mit OBR vorzubereiten. Wichtig sei: Bereitschaft aller Beteiligten; externer, unabhängiger Berater. Jedoch sei nicht damit zu rechnen, dass durch die Moderation/Mediation das Bauvorhaben/der Bauantrag zum Stoppen kommen würde.
  • Stellvertr. Ortsvorsteher äußert Verständnis dafür, dass jeder versuchen würde, seine Interessen zu vertreten; es gäbe aber auch andere Meinungen. Die Stadtteilinitiative habe mit Rückblick auf die frühere Situation (Lärm etc.) schon eine ganze Menge erreicht. Das Hofgut würde sich viel Mühe geben, die Dinge abzustellen. Dennoch „läuft und läuft und läuft diese Kampagne weiter, obwohl es ruhiger geworden ist!“ Zum überdimensionierten Hof Mengel habe OBR eine ganz klare Position, die aber eine mehr politische Aussage sei, denn rechtlich habe der OBR nicht allzu viel zu sagen. Es müsse von der Bauaufsicht geprüft werden, ob das genehmigungspflichtig sei.
  • Im Ort bestünde die Gefahr einer gewissen Polarisierung. "Wenn die vorgesehen Abrissmaßnahmen sich aber innerhalb der rechtlichen – einschließlich denkmalschützerischen – Vorgaben halten, kann und will er (der Ortsbeirat) sich dem Abriss nicht entgegenstellen,"  heißt es dann später im Protokoll des Beirats zur Sitzung. 

Für die Stadtteilinitative, Herr Dr. Rautenberg und Frau Göbel-Lehnert:

  • Der OBR-Beschluss/Ablehnung des Bauantrags Hof Mengel und Abriss werde ausdrücklich begrüßt; Vorwurf der Polarisierung sei in politischer Auseinandersetzung (leider) sehr schnell da, sobald eine klare Position vertreten werde. Konfliktlagen könne man jedoch nicht unter den Tisch kehren oder wegmoderieren.
  • Dialog- und Gesprächsbereitschaft der Stadtteilinitiative sei auf allen Ebenen selbstverständlich.
  • Es sei wichtig, dass sich der OBR jetzt aktiv klärend zwischen Unternehmen, Bürgern und Stadtverwaltung einsetzt; reine Appelle würden für Lösungen nicht ausreichen.
  • Für den Erhalt der Lebens- und Wohnqualität gehe es um eine neue Weichenstellung und ein Umdenken. Kernfragen des o.a. Vermittlungsprozesses: Zielabklärung, insb.  „Wozu ist Familie Pohl bereit – immer größere Ausdehnung vs. Einhegen?“
  • Stadtteil Dagobertshausen habe keinen negativen Klang bekommen; viele Leute u.a. aus anderen Ortsteilen würden Engagement und kritische Haltung begrüßen. Es gäbe viele Bürger, die sich Sorgen um die Ortsentwicklung machen und entspr. einsetzen würden.
  • Faktische Nutzungskonflikte durch hohe Konzentration der Freizeit-Gewerbebetriebe mitten im Ort mit angrenzender Wohnbebauung; verschärfte Probleme, da ursprüngliche Zusagen nicht eingelöst wurden (bis zu 2000 Besucher/pro Event; Internet-Bewerbung); wichtig sei das Abgleichen der urspr. Genehmigungslage mit Ist-Situation und auch die Verantwortungsübernahme der Stadtverwaltung
  • Keine Antwort des OBR auf abschließende Frage, was ansonsten vom OBR geplant sei, um dem Beschluss vom letzten Oktober Nachdruck zu verleihen (z.B. Anfragen, rechtliche Prüfung).

Weitere Beiträge von Bürger/-innen:

  • Bei Konflikten sei es wichtig, dass sich beide Seiten annähern würden.
  • Unverständnis einer Anwohnerin hins. der Beweggründe der Stadtteilinitiative (man werde dauernd gefragt, was in Dagobertshausen los sei) und zugleich „Interesse“ an Information zu deren Aktivitäten
  • Massive Verschlechterung aufgrund Veranstaltungszunahme der letzten Jahre (6x/pro Woche, Hochzeiten mit DJs, DVAG-Veranstaltungen); zusätzliche Probleme bei evtl. Hotelbau
  • Anwohner seien unterschiedlich stark betroffen, jedoch sei Solidarität der Mitbürger wichtig; einzige Weg etwas zu bewegen, sei über die Öffentlichkeit, worauf Familie Pohl angewiesen sei.
  • Viele Bürger seien nicht so nah am Geschehen dran. Wenn sich Anwohner in der Vergangenheit nicht ganz massiv gewehrt hätten, wäre es vermutlich nicht ruhiger geworden. Reaktionen der Betreiber seien erst im Anschluss an Beschwerden erfolgt.
  • Prüfung durch Denkmalschutzbehörde: äußerst strenge Vorschriften bei Privathäusern (Ungleichbehandlung?). Gab es z.B. an den früheren historischen Scheunen Wintergärten, wie es jetzt bei Hof Mengel beabsichtigt ist?
  •  Wichtig: Gute Vorbereitung auch im Hinblick auf die Rechtslage 

Ältere Vorgänge

Bericht: Gespräch mit Bürgermeister Wieland Stötzel am 13.12.2019

 

Nachfolgend zusammengefasst die Inhalte und Ergebnisse des Gesprächs mit dem Bürgermeister bzw. der Verwaltung, dass in sachlicher Atmosphäre verlief, aber sehr deutlich in der Diktion von unserer Seite geführt wurde:

 

1. Vertreter/in (Sprecher) Stadtteilinitiative stellen anfänglich klar, dass man nur als kleiner Teil einer ständig größer werdenden Gruppe von Dagobertshäuser Bürgerinnen und Bürger auftrete.

 

2. Rechtsanwalt und Verwaltung versuchen, bau- und planungsrechtliche Grundlagen zu den einzelnen Liegenschaften (Hofgut, Mengelhof, Reitsportanlage etc.) und zu den insgesamt 12 einschlägigen Genehmigungen (ohne Mengelhof) zu klären, was nur eingeschränkt gelingt. Es wurde Akteneinsicht durch unseren RA für Anfang Januar vereinbart.

 

3. Die Stadtteilinitiative stellt dar, wie die in Dagobertshausen angesiedelten Freizeitgewerbebetriebe seit 2012/2013 mittels vielfältiger Bau- und Umnutzungsanträge sukzessive erweitert worden sind. Aufgrund der ausgedehnten Werbekampagnen und der stetig steigenden Zahl von Veranstaltungen wird der ehemals ländlich geprägte Ort inzwischen von mindestens ca. 80.000 Besuchern/pro Jahr überschwemmt. Weitere ca. 40.000 bis 50.000 Besucher/-innen kämen noch einmal hinzu bei einer evtl. Genehmigung des aktuellen Bauantrages zur Umnutzung des ehemaligen Hof Mengel in einen Hotel-, Restaurant- und Konferenzkomplex, wenn dieser jahresdurchschnittlich nur zu lediglich 50% ausgelastet wäre. Zu erwarten sind: Dauerhafte Konflikte zwischen der Wohnbevölkerung und den Betreibern der Event- bzw. Hotelbetriebe.

 

4. Dargestellt wird seitens der Stadtteilinitiative ferner, dass die Stadtverwaltung, bei der Prüfung der bereits erteilten Baugenehmigungen und gaststättenrechtlichen Erlaubnisse augenscheinlich von völlig falschen Veranstaltungs- und Besucherzahlen ausgegangen ist (7 bis 8 Großveranstaltungen pro Jahr, Zahl der Reitturniere pro Jahr im einstelligen Bereich). Die Stadtteilinitiative übergibt Unterlagen, die eigene Einschätzungen und Aussagen der Betreiber dazu enthalten, die dem deutlich widersprechen. (Bezug einschlägige Schreiben der Stadt)

 

5. Rechtsanwalt und Stadtteilinitiative problematisieren dass die Stadt der „Salamitaktiktaktik“ der Investoren und Betreiber nichts im Sinne einer geplanten Stadtentwicklung entgegengesetzt hätten. Bürgermeister und Stadtverwaltung stellen dazu fest, dass man diese expansive Entwicklung in keiner Weise vorhergesehen habe.

 

6. Bezogen auf den Hotelkomplex Mengelhof sieht die Verwaltung aus bau- und planungsrechtlicher Sicht keine Handhabe, den vorliegenden Bauantrag abzulehnen. Rechtsanwalt äußert dazu konträre Einschätzung. Verwaltung informiert darüber, dass die ordnungsrechtliche Prüfung des Bauantrags Mengelhof noch nicht abgeschlossen sei.

 

7. Rechtsanwalt und Stadtteilinitiative stellen fest, dass sich die bisherige Entwicklung in Dagobertshausen keinesfalls fortsetzen dürfe und die bisherigen Auswüchse durch entsprechende Auflagen eingehegt werden müssen. Diese Erwartung bestünde keinesfalls nur gegenüber der Verwaltung, sondern vor allem auch gegenüber der Politik. Vergleichbare Fälle aus anderen Gemeinden zeigten, dass es dafür durchaus erfolgreiche Beispiele gäbe.

 

8. Rechtsanwalt und Stadtteilinitiative machen deutlich, dass man sowohl auf den status quo bezogen als auch im Hinblick auf künftige Erweiterungen, sämtliche verfügbaren Rechtsmittel vollständig ausschöpfen wird, wenn keine befriedigende Lösung gefunden wird. 


Bericht über die Sitzung des Ortsbeirats von Dagobertshausen vom 31.10.2019, hier: Top 3: Stellungnahme zum Bauantrag Im Dorfe 7

Der Schock am Halloween-Tag in der kleinen Grundschule von Wehrshausen! Dorfkern von Dagobertshausen soll zum überdimensionierten Hotel, Restaurant und Konferenzcenter umgebaut werden (eine Vertreterin der OP war zugegen)

 

Das von dem Bauherrn Andreas Pohl eingereichte Bauvorhaben (Eingang beim Bauamt der Stadt Marburg am 23.10.2019) übertrifft sämtliche Befürchtungen und weicht in eklatanter Weise von den bisherigen Aussagen der Betreiber ab. Während bislang von einem „kleinen Landhotel“ (Pension mit 24 bis 28 Betten) die Rede war, sieht der nunmehr vorliegende Bauantrag zum Um- und Ausbau des Mengel-Hofs (Im Dorfe 7) einen völlig überdimensionierten Komplex zur Mehrfachnutzung als Hotel-, Restaurant- und Konferenzbetrieb.

 

Die anwesenden ca. 25 Bürgerinnen und Bürger von Dagobertshausen konnten es kaum fassen, so dass die scharfe Ablehnung an diesem Abend einhellig war. Auch der Ortsbeirat, dem der Bauantrag „aufgrund der besonderen Bedeutung für die Ortsentwicklung von Dagobertshausen“ zugeleitet wurde, gab zu erkennen, dass er mit solchen Dimensionen nicht gerechnet hatte. Er sagte zu, das Vorhaben in seiner Stellungnahme zu dem Bauantrag abzulehnen. In diesem Zusammenhang hat der Ortsvorsteher auch darauf hingewiesen, dass er in seiner Stellungnahme in 2012 den Umbau der zweiten Scheune zur Kulturscheune abgelehnt hatte.

Im weiteren Verlauf der Sitzung gab der Ortsvorsteher eine Übersicht des ihm zugeleiteten Bauantrags zum Um- und Ausbau des Mengel-Hofs (Im Dorfe 7):

(Überwiegend neu) entstehen sollen 6 Gebäude. Nur das Herrenhaus und die große Scheune blieben aus Denkmalschutzgründen im sanierten Zustand erhalten. Zusammen mit den vier neu errichteten Gebäuden entstünden mithin:

 

·        Anzahl Hotelzimmer                      28 Zimmer

·        Anzahl Betten                                   56 Betten

·        Restaurant                                         ca. 56 Plätze

·        Konferenzzimmer EG                     10 Sitzplätze

·        Tagungsraum / Restaurant EG     ca. 66 Sitzplätze

·        Konferenzzimmer 1. OG (01)          12 Sitzplätze

·        Konferenzzimmer 1. OG (02)          12 Sitzplätze

·        Konferenzzimmer 1. OG (03)          12 Sitzplätze

·        Vortragszimmer 2. OG                     66 Sitzplätze

·        Büroräume                                          ca. 30,8 qm

·        Parkplätze                                           ca. 60

 

Eine Maximalnutzung des Gesamtkomplexes würde demnach bis zu etwa 280 Personen umfassen. Noch nicht berücksichtigt ist dabei die nicht unbeträchtliche Zahl der notwendigen Beschäftigten. Das Gesamtfassungsvermögen der Anlage entspricht somit nahezu der Einwohnerzahl von Dagobertshausen!

 

Zur künftigen Nutzung heißt es in dem Bauantrag (hier lediglich ein kleiner Auszug):

„Die neue Nutzung der geplanten Anlage umfasst eine Erweiterung der angrenzenden Pension (Im Dorfe 14) und soll in Zukunft ca. 28 Stück weitere Hotelzimmer beherbergen. (…) Die große Scheune wird in Zukunft außerdem einen Frühstücksraum, eine entsprechende Vorbereitungsküche und öffentliche Sanitärräume beinhalten.“

Was an dieser Stelle als Frühstücksraum ausgewiesen wurde, wird an anderer Stelle als Restaurant aufgeführt.



Der Ortsbeirat lehnt das im Bauantrag vorgelegte Hotel-Konzept ab

Auszug aus dem Protokoll zu TOP 3:

Abstimmung: Der Ortsbeirat nimmt die beabsichtigte Sanierung des ehemaligen Hofgrundstücks „Mengel“ Im Dorfe 7 durch den Bauherrn (Herr Andreas Pohl) zur Kenntnis. Der Ortsbeirat begrüßt einerseits die Sanierung der Hofanlage, lehnt aber das vorlegte Konzept ab. Nach sorgfältiger Abwägung der Interessen des Bauherrn einerseits - und der Bevölkerung des Stadtteils Dagobertshausen andererseits kann er der vorgelegten Planung aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

 

Die beantragte Nutzungsänderung des bisherigen landwirtschaftlich genutzten Hofgrundstücks würde den Charakter nicht nur dieses Grundstücks, sondern auch – in Zusammenschau mit der bereits durchgeführten faktischen Nutzungsänderung des Hofguts (Im Dorfe 14) – des gesamten Stadtteils Dagobertshausen völlig verändern, da

  • die Dimensionen unseres kleinen Stadtteils gesprengt würden. In einem noch ländlich strukturierten Dorfgebiet wäre ein Hotel- und Konferenzbetrieb dieses Ausmaßes ein Fremdkörper mit zahlreichen Schwierigkeiten, die in der Folge aufgeführt werden. Eine gründliche rechtliche Bewertung ist geboten, ob ein solches Objekt in einem solchen Baugebiet zulässig ist.
  • zunächst immer nur von einem „kleinen Hotel“ die Rede war. Jetzt wird der Gesamtkomplex „Hotel“ aber – in Zusammenschau mit dem Bettenhaus im Hofgut – ca. 70 Gästebetten umfassen. Hinzu kommen 234 Sitzplätze für Konferenzen / Tagungen (einschließlich Restaurant). Auch sollen die Grundrisse der vorhandenen Bebauung jetzt durch den Anbau zweier Wintergärten erweitert werden.
  • jetzt schon bei Großveranstaltungen die vorhandenen Parkplätze nicht ausreichen und häufig zusätzliche Wiesenplätze (eingezäuntes Areal und offener Ackerstellplatz Richtung Elnhausen) genutzt werden, erscheint die Berechnung, dass weitere 151 Stellplätze auf den bestehenden Parkplätzen unterzubringen sind, nicht realistisch.
  • An- und Abreise- sowie Anlieferungsverkehr, auch wenn man nur ein kurzzeitiges Halten auf der Hoffläche zum Ein- und Auschecken sowie zur Warenanlieferung gestatten würde, bei der Zahl der Zimmer und Betten zu großen Friktionen und zu einer unzumutbaren Verkehrs- und Lärmbelastung – insbesondere für die Anlieger – führen würden. Auch könnte die schmale Kreisstraße das zusätzliche Verkehrsaufkommen kaum verkraften.
  • damit gerechnet werden muss, dass die geplanten Konferenz- und Tagungsräume einschließlich des Wintergartens (Restaurant) für Veranstaltungen genutzt werden, die zusätzlichen – über den aus dem Hofgut und Reitplatz schallenden – Lärm erzeugen.
  • fraglich ist, ob der zusätzliche Wasserbedarf durch die bestehende Verbundwasserleitung gewährleistet ist. Einige Bürger im oberen Wohngebiet des Stadtteils haben schon mehrfach darüber geklagt, der Wasserdruck nehme zu bestimmten Tageszeiten wegen offenbarer Überbeanspruchung des Netzes ab. 

Die Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken (Grundstücke Will) erscheinen dem Ortsbeirat – durch Neubauten und den Umbau des Wohnbauriegels - nicht eingehalten zu sein. 

 

Der Ortsbeirat hat mehrfach darum gebeten, dass bei der Planung auch ein sicherer Fußgängerweg in der Straße „Im Dorfe“ mitgeplant wird. Dieser wäre bei einer Neugestaltung der Hofanlage möglich, in dem zwischen den beiden Hofeinfahrten ein Fußweg angelegt wird. Dazu müsste die bestehende Mauer zurückgesetzt werden. Dies ginge natürlich nur im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern. Eine darüber hinausgehende Weiterführung des Fußweges sollte erwogen werden. Ob dies verkehrstechnisch realisierbar ist, sollten die entsprechenden Fachdienste der Stadt abklären.


Stadtteilinitiative lehnt jegliche Erweiterung der örtlichen Freizeitindustrie ab

Die Stadtteilinitiative setzt sich für die Erhaltung der Lebens- und Wohnqualität in Dagobertshausen ein und nimmt die Fehlentwicklung der expandierenden Pohl’schen Freizeitbetriebe und damit den Strukturwandel des Ortes mit größter Sorge wahr. Aufgrund der bereits eingetretenen Verschlechterung der Situation in unserem Stadtteil lehnt die Stadtteilinitiative jegliche Erweiterung aus den nachfolgenden Gründen ab:

  • sukzessive Vergrößerung der ursprünglich geplanten Reithalle und Eventscheune durch immer neue Erweiterungen, begleitet von massiven Werbekampagnen - entgegen der anfänglichen Versprechungen der Fam. Pohl und deren Geschäftsführung
  • weitere Expansion der bereits bestehenden „Überfüllung“ des kleinen Ortes Dagobertshausen (ca. 350 Einwohner) mit ca. 80.000 Besuchern pro Jahr! 
  • weitere Zunahme der Verkehrs- und Lärmbelastungen
  • massive Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe durch Beherbergungs- und Bewirtungsbetriebe mit „Event-Charakter“, die auf ein feierfreudiges Publikum ausgerichtet sind
  • Event-, Hotel-, Restaurant-, Konferenzkomplex gehören als kommerzieller Fremdkörper wegen der damit verbundenen erheblichen Emissionen nicht in ein Mischgebiet mit unmittelbar angrenzendem Wohngebiet, sondern in ein Gewerbegebiet!
  • Verdrängungspolitik (Wegzug von Familien/Aufkauf von Häusern)
  • Eine rechtliche Prüfung ist erforderlich, ob die bisherigen Objekte mit der jetzigen Nutzung in einem solchen Baugebiet überhaupt zulässig sind (z.B. Wohngebietscharakter und -bestimmungen, Gebietsgewährleistungsanspruch, Nutzungskonzept, erteilte Bau- und Betriebsgenehmigungen, gaststättenrechtlichen Erlaubnisse einschließlich der dazu erteilten Auflagen zum Schutz der Wohnruhe der Anlieger)

 

Die Stadtteilinitiative ersucht den Ortsbeirat, den Magistrat, das Regierungspräsidium und alle öffentlichen Gewährsträger, sich nachhaltig für den Erhalt der Lebens- und Wohnqualität der Bürgerinnen und Bürger von Dagobertshausen einzusetzen. Es muss eine ausgewogene Stadtteilentwicklung geben und diese ist sorgfältig gegenüber den rein kommerziellen Interessen der nicht hier lebenden Familie Pohl abzuwägen. Somit ist die bestehende Situation kritisch zu hinterfragen und jede weitere Expansion abzulehnen!


Schreiben an die Fraktionen und den OB vom 14.11.2018 + Antworten

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Anfrage: Ihre Einschätzung zur Situation in Dagobertshausen
BriefAnMarburgerFraktionen14_11_2018 Dur
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Antworten der Fraktionen
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Verkehr und Parken in Dagobertshausen

 

 

Verkehr in Dagobertshausen. Ein Dauerproblem, dass durch die Expansion der örtlichen Freizeitbetriebe noch verschärft wird.

Lesen sie dazu unsere umfassende Einschätzung als Download.

 

 

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Verkehrssituation in Dagobertshausen.doc
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Parken in Dagobertshausen.

Ebenfalls ein Thema, dass durch die Expansion der örtlichen Freizeitindustrie verschärft wird.

Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Bericht als Download.

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Parken in Dagobertshausen.doc
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