Im Entwurf eines Grundsatzpapiers für die Regionalversammlung werden Gebiete (u.a.) für Dagobertshausen ausgewiesen, für die sich die Stadt Marburg eine „Zurückstellung der Belange Landwirtschaft, Klima. Regionaler Grünzug (zum Zwecke der) … Eigenentwicklung von Siedlung und Gewerbe“ wünscht. Zu beachten sind die lila Umrandungen rund um den Hofgutkomplex, parallel zum Unteren Schlehdornweg bzw. Flachpfuhl und für das Gebiet Weidenbrunkel. Was das bedeutet wird im Grundsatzpapier im Anhang zu Ziffer 8 wörtlich ausgeführt:
„Um den Kommunen eine Eigenentwicklung zu ermöglichen, aber auch um kleinflä-
chige Entwicklungsmöglichkeiten am zentralen Ortsteil zu eröffnen, die keine Fest-
legung als Vorranggebiet Siedlung Planung rechtfertigen, werden an geeigneten
Ortsrändern die Vorränge für Landwirtschaft, Klima und / oder Regionaler Grünzug
zurückgestellt. Im Gegensatz zum RPM (Regionalplan Mittelhessen) 2010 soll auch in
Ortsteilen, in denen VRG (Vorranggebiete)
Siedlung Planung festgelegt sind, zukünftig eine kleinflächige Entwicklung in Vorbe-
haltsgebieten für Landwirtschaft ermöglicht werden, um insbesondere die Zentralen
Ortsteile zu stärken.
Die Zurückstellung der Belange von Landwirtschaft und Regionalem Grünzug ent-
sprechend RPM 2010 entfällt dabei zunächst vollständig. Unter Berücksichtigung der
Flächennutzungspläne und der Ergebnisse der Gemeindebefragung werden diese
Flächen neu abgegrenzt. Dabei fließen die oben genannten Restriktionskriterien ein.
Im Luftbild offensichtliche, umfangreiche Flächenreserven im Bestand führen zu einer
restriktiveren Zurückstellung der Belange von Landwirtschaft, Klima und Regionalem
Grünzug.“
Auszug: "Alle 8 Jahre wird der Regionalplan neu aufgelegt, so sieht es das Raumordnungsgesetz vor. Hierzu unterbreiten die Kommunen zunächst Vorschläge, wo sie gerne – ggf. neue – Vorranggebiete für Siedlung, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Regionale Grünzüge, wo Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktion, vorbeugenden Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, oberflächennahe Lagerstätten, wo Logistikzentren, Verkehrswege, Haltepunkte, Anschlussstellen usw. hätten. Sodann arbeitet die Regionalplanungsabteilung am Regierungspräsidium einen ersten, zweiten und ggf. dritten Entwurf aus, welcher der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme offengelegt werden. Schließlich beschließt die Regionalversammlung die endgültige Fassung, welche nach Genehmigung durch das Wirtschafts- und Verkehrsministerium öffentlich bekanntgemacht wird und damit in Kraft tritt." (...)
"Der Magistrat begehrt eine Verkleinerung der Siedlungserweiterungsflächen im Osten und eine Vergrößerung im Westen. Um dem Regierungspräsidium künftig die Mitsprache hierbei zu entziehen verlangt er die Aufhebung der Vorranggebiete Landwirtschaft und regionaler Grünzug um die westlichen Außenstadtteile."